Das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr ist finanziell bis 2030 abgesichert. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer Gesetzesänderung zu. Demnach stellt der Bund bis 2030 pro Jahr 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Einnahmeausfällen bei Verkehrsanbietern zur Verfügung.
Die 16 Länder geben ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte, mit dieser Regelung werde verhindert, dass sich ein »Flickenteppich« entwickelt. Zudem bestehe Planungssicherheit bis 2030. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Landeshaushalte nicht übermäßig belastet würden.
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich Mitte September auf eine längere Absicherung des seit 2023 angebotenen Deutschlandtickets verständigt, nachdem es zuvor immer wieder Gezerre darum gegeben hatte. Bund und Länder vereinbarten auch eine erneute Preiserhöhung: Ab Anfang 2026 kostet das als Abo angebotene Ticket 63 statt 58 Euro im Monat.
Der Bundesrat ließ die Entlastungen von Unternehmen und privaten Haushalten bei Energiepreisen passieren. Zum einen geht es um eine Senkung der Strom-Netzentgelte. Den Betreibern der Übertragungsnetze wird im kommenden Jahr ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro gewährt. Das soll dafür sorgen, dass die Netzentgelte für private Haushalte und Unternehmen sinken.
Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises. Sie sind deutlich gestiegen.
Zum anderen werden Gaskunden von der sogenannten Gasspeicherumlage befreit. Mit ihr war die staatlich angeordnete Befüllung der Speicher nach der Energiekrise 2022 finanziert worden. Die bis Ende 2025 aufgelaufenen Kosten von bis zu 3,4 Milliarden Euro übernimmt der Bund einmalig.
Die Länder wollen unübersichtlichen, teils im Stundentakt stattfindenden Preiserhöhungen und -senkungen an Tankstellen einen Riegel vorschieben. Sie beschlossen eine Aufforderung an die Bundesregierung, »geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder transparenter zu machen.«
In der von Baden-Württemberg eingebrachten Initiative wird eine Preisbremse nach dem Vorbild Österreichs genannt. Im Nachbarland ist es Tankstellen einmal täglich um 12.00 Uhr erlaubt, die Preise zu erhöhen. Preissenkungen dürfen jederzeit vorgenommen werden. Geprüft werden soll zudem, ob »zeitliche Mindestabstände« – zum Beispiel drei Stunden – zwischen Erhöhungen oder Senkungen festgelegt werden können.