Bundeskabinett beschließt Versorgungs-Stärkungsgesetz |
Für die Offizinen ist vor allem eines relevant: Mit dem GVSG sollen sich die Zuständigkeiten für das Apothekenhonorar ändern. Das BMG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben sich nämlich darauf verständigt, dass die Verordnungsermächtigung für die Arzneimittelpreisverordnung demnächst in die Verantwortlichkeit des BMG fällt. Die Ermächtigung ist im § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) zu finden. Ob das Apothekenhonorar dann für immer im BMG bleibt, scheint derzeit auch noch nicht festzustehen. Womöglich könnten Kassen und Apotheker künftig selbst darüber verhandeln – davon war zumindest einmal in den Eckpunkten zur geplanten Apothekenreform die Rede.
Der GKV-Spitzenverband jubelt nicht direkt über den Kabinettsbeschluss. »Im Ergebnis erwarten wir deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber im Gegenzug noch nicht einmal nennenswerte Versorgungsverbesserungen«, kritisierte er. Demnach habe sich die Budgetierung als Steuerungsinstrument gerade im Bereich der hausärztlichen Versorgung bewährt, um bedarfsnotwendige Praxen besser zu honorieren, heißt es in der Stellungnahme der Kassen.
Mit der geplanten Vorhalte- und Versorgungspauschale erwarten die Kassen jedoch für die GKV-Versicherten »eine verbesserte Qualität in der hausärztlichen Versorgung« . Allerdings bedinge dies weiterhin auch Transparenz über die Art und Menge der erbrachten Leistungen. »Wir empfehlen daher dringend, die Einführung der Versorgungspauschale mit einem Qualitätsmonitoring zu begleiten«, heißt es vom GKV-Spitzenverband.
Nach Ansicht des AOK Bundesverbands bleibt das GVSG in erster Linie ein Vergütungssteigerungsgesetz für die Hausärzte. »Wir hoffen, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch mehr Substanz bekommt, indem innovative Ansätze zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung wieder an Bedeutung gewinnen.« Durch die geplante Gießkannen-Finanzierung drohten Mehrbelastungen für die GKV in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr, warnt der Bundesverband.
Der Verband der Ersatzkassen vdek unterstützt die neue Kooperationsformen für regionale Gesundheitszentren. Jedoch bemängelt er ebenfalls die vorgesehene Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. »Sie erhöht vor allem die Attraktivität der ärztlichen Betätigung in Ballungsräumen. Ländliche Regionen, die eine Stärkung brauchen, profitieren weit weniger.«