Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz |
Lukas Brockfeld |
28.08.2024 14:02 Uhr |
Bundesgesundheitminister Karl Lauterbach (SPD) (rechts) hat das neue Gesetz zur Herzgesundheit am Mittwoch in Berlin vorgestellt. Dabei wurde er von Stephan Baldus, Klinikdirektor am Herzzentrum der Uniklinik Köln, begleitet. / Foto: IMAGO/Future Image
Deutschland hat, verglichen mit anderen Industrieländern, eine auffallend niedrige Lebenserwartung. Eine wesentliche Ursache ist eine hohe Sterblichkeit an Herz-Kreislauferkrankungen. Das Bundeskabinett hat daher heute das »Gesundes-Herz-Gesetz« (GHG) beschlossen, mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor allem die Prävention verbessern will.
»Wir haben die Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den letzten Jahren nicht so günstig beeinflussen können, wie wir das wollten«, erklärte der Minister am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Dabei leiste sich Deutschland ein teures Gesundheitssystem und auch die medizinische Versorgung sei eigentlich auf einem hohen Niveau. Es fehle aber vor allem an Vorbeugemedizin.
Um Erkrankungen früh zu entdecken und die Sterblichkeit zu senken, sieht das noch nicht vom Bundestag beschlossene Gesetz eine ganze Reihe an Maßnahmen vor. Die Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle:
Lauterbach rechnet durch sein Gesetz nicht mit steigenden Kosten, da es vor allem durch eine Umschichtung von Ausgaben finanziert werden soll. Maßnahmen, die sich nicht bewährt haben, sollen wegfallen. Langfristig erwartet der Minister sogar eine Senkung der Gesundheitsausgaben, da das Gesetz dazu beitrage, viele schwere Erkrankungen zu verhindern.