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Apotheken mit Schlüsselrolle

Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz  

Das Bundeskabinett hat das sogenannte Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) beschlossen. Die Apotheken sollen als niedrigschwellige Anlaufstellen eingebunden werden und neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Doch das neue Gesetz stößt auf viel Kritik. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 28.08.2024  14:02 Uhr

Deutschland hat, verglichen mit anderen Industrieländern, eine auffallend niedrige Lebenserwartung. Eine wesentliche Ursache ist eine hohe Sterblichkeit an Herz-Kreislauferkrankungen. Das Bundeskabinett hat daher heute das »Gesundes-Herz-Gesetz« (GHG) beschlossen, mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor allem die Prävention verbessern will. 

»Wir haben die Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den letzten Jahren nicht so günstig beeinflussen können, wie wir das wollten«, erklärte der Minister am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Dabei leiste sich Deutschland ein teures Gesundheitssystem und auch die medizinische Versorgung sei eigentlich auf einem hohen Niveau. Es fehle aber vor allem an Vorbeugemedizin. 

Um Erkrankungen früh zu entdecken und die Sterblichkeit zu senken, sieht das noch nicht vom Bundestag beschlossene Gesetz eine ganze Reihe an Maßnahmen vor. Die Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle: 

  • Gesetzlich Versicherte sollen zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen werden und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in Apotheken.
  • Apotheken sollen verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden.
  • Kinder und Jugendliche sollen künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen haben. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese angeborene, durch Lebensstiländerungen nicht ausreichend beeinflussbare Krankheit bedeutet ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im jungen Erwachsenenalter.
  • Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, soll die jeweilige Krankenkasse individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einladen. Insgesamt sollen die Teilnahmeraten erhöht werden.
  • Für Erwachsene soll die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert werden.
  • In mehreren großen Studien wurde nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachgewiesen, dass Lipidsenker in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern können. Deshalb soll ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt werden. Lipidsenker können so frühzeitiger als zuvor und entsprechend dem individuellen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verordnet werden.
  • Arzneimittel zur Tabakentwöhnung können die Erfolgsquote beim Verzicht auf das Rauchen steigern. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung soll ausgeweitet werden. Er ist künftig nicht nur auf eine »schwere Tabakabhängigkeit« beschränkt und soll häufiger als alle drei Jahre finanziert werden.
  • Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen soll regelmäßig extrabudgetär vergütet werden.
  • Strukturierte Behandlungsprogramme, sogenannte Disease-Management-Programme (DMP), sollen inhaltlich weiterentwickelt und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt werden. Unter anderem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich beauftragt werden, Anforderungen an ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.

Lauterbach rechnet durch sein Gesetz nicht mit steigenden Kosten, da es vor allem durch eine Umschichtung von Ausgaben finanziert werden soll. Maßnahmen, die sich nicht bewährt haben, sollen wegfallen. Langfristig erwartet der Minister sogar eine Senkung der Gesundheitsausgaben, da das Gesetz dazu beitrage, viele schwere Erkrankungen zu verhindern. 

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