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Apotheken mit Schlüsselrolle

Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz  

Das Bundeskabinett hat das sogenannte Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) beschlossen. Die Apotheken sollen als niedrigschwellige Anlaufstellen eingebunden werden und neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Doch das neue Gesetz stößt auf viel Kritik. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 28.08.2024  14:02 Uhr

Deutschland hat, verglichen mit anderen Industrieländern, eine auffallend niedrige Lebenserwartung. Eine wesentliche Ursache ist eine hohe Sterblichkeit an Herz-Kreislauferkrankungen. Das Bundeskabinett hat daher heute das »Gesundes-Herz-Gesetz« (GHG) beschlossen, mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor allem die Prävention verbessern will. 

»Wir haben die Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den letzten Jahren nicht so günstig beeinflussen können, wie wir das wollten«, erklärte der Minister am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Dabei leiste sich Deutschland ein teures Gesundheitssystem und auch die medizinische Versorgung sei eigentlich auf einem hohen Niveau. Es fehle aber vor allem an Vorbeugemedizin. 

Um Erkrankungen früh zu entdecken und die Sterblichkeit zu senken, sieht das noch nicht vom Bundestag beschlossene Gesetz eine ganze Reihe an Maßnahmen vor. Die Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle: 

  • Gesetzlich Versicherte sollen zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen werden und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in Apotheken.
  • Apotheken sollen verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden.
  • Kinder und Jugendliche sollen künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen haben. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese angeborene, durch Lebensstiländerungen nicht ausreichend beeinflussbare Krankheit bedeutet ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im jungen Erwachsenenalter.
  • Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, soll die jeweilige Krankenkasse individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einladen. Insgesamt sollen die Teilnahmeraten erhöht werden.
  • Für Erwachsene soll die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert werden.
  • In mehreren großen Studien wurde nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachgewiesen, dass Lipidsenker in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern können. Deshalb soll ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt werden. Lipidsenker können so frühzeitiger als zuvor und entsprechend dem individuellen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verordnet werden.
  • Arzneimittel zur Tabakentwöhnung können die Erfolgsquote beim Verzicht auf das Rauchen steigern. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung soll ausgeweitet werden. Er ist künftig nicht nur auf eine »schwere Tabakabhängigkeit« beschränkt und soll häufiger als alle drei Jahre finanziert werden.
  • Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen soll regelmäßig extrabudgetär vergütet werden.
  • Strukturierte Behandlungsprogramme, sogenannte Disease-Management-Programme (DMP), sollen inhaltlich weiterentwickelt und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt werden. Unter anderem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich beauftragt werden, Anforderungen an ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.

Lauterbach rechnet durch sein Gesetz nicht mit steigenden Kosten, da es vor allem durch eine Umschichtung von Ausgaben finanziert werden soll. Maßnahmen, die sich nicht bewährt haben, sollen wegfallen. Langfristig erwartet der Minister sogar eine Senkung der Gesundheitsausgaben, da das Gesetz dazu beitrage, viele schwere Erkrankungen zu verhindern. 

Gute Absichten und viel Kritik 

Das GHG wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Die ABDA lobte im Juli zwar den Ansatz, Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen zu etablieren, verwies aber auf die schwierige Situation der Offizinen. »Leider konterkariert das Bundesministerium für Gesundheit diesen begrüßenswerten Ansatz anderweitig dadurch, dass es mit dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf eines Apotheken-Reformgesetzes die dringend gebotenen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der öffentlichen Apotheken verweigert und strukturelle Regulierungen vorschlägt, die zu einer deutlichen qualitativen Verschlechterung der Arzneimittelversorgung führen werden«, hieß es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung. 

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) lobt das Ziel des neuen Gesetzes, hält aber den eingeschlagenen Weg für falsch. Nach dem vorliegenden Entwurf müsse davon ausgegangen werden, dass die Mittel für qualitätsgesicherte Gesundheitskurse um die Hälfte gekürzt werden. »Der Gesetzentwurf geht zu Lasten der klassischen Prävention. Es ist doch der völlig falsche Weg, wichtige Präventionsangebote zu beschneiden, die die Menschen zu einer gesundheitsförderlichen Veränderung des Lebensstils anleiten. Der Gesetzentwurf des BMG führt selbst aus, dass 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und Alkoholkonsum verursacht werden. Wir fordern den Bund daher dringend auf, hier nachzuarbeiten«, erklärt die Christdemokratin.

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirft Lauterbach vor, sich vom Grundgedanken der Prävention zu verabschieden. »Im Interesse von Beitragszahlenden und von Patientinnen und Patienten müssen Arzneimittel und Check-Ups ihre Wirksamkeit auch künftig wissenschaftlich nachweisen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die über Jahre mit Beitragsgeldern der GKV aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland gefährdet«, heißt es in einer Mitteilung. 

AOK rechnet mit hohen Mehrkosten

Die AOK klagt über eine »Zweckentfremdung von Präventionsmitteln« und rechnet mit erheblichen Mehrkosten. »Statt neue Untersuchungen zur Früherkennung mit mangelhafter Evidenzbasis und fragwürdigem Nutzen zu schaffen, wertvolle Präventionsangebote zu zerstören und die Disease-Management-Programme als wirksamen Baustein zur Sekundärprävention zu gefährden, sollte die Ampel dieses Gesetz besser komplett einstampfen. Denn die im GHG vorgesehenen Maßnahmen verbessern nicht die Herzgesundheit, sondern verschärfen nur die ohnehin prekäre Finanzlage der GKV«, so die Krankenkasse. 

»Wenn diese Pläne tatsächlich umgesetzt werden, ist das bestehende Angebot von Präventions- und Gesundheitskursen der gesetzlichen Krankenkassen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche akut gefährdet. Damit konterkariert das GHG die eigene Zielsetzung, die Herzgesundheit zu verbessern sowie Bewegung und gesunde Ernährung zu fördern«, kritisiert die AOK. Statt die Präventionsgelder in »fragwürdige Maßnahmen« umzulenken, müssten bevölkerungsweite Maßnahmen zur Reduktion des Konsums von Tabak, Alkohol und Lebensmitteln mit zu viel Fett und zu viel Zucker ergriffen werden. Hier hinke Deutschland im internationalen Vergleich meilenweit hinterher.

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