Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz |
Lukas Brockfeld |
28.08.2024 14:02 Uhr |
Die AOK klagt über eine »Zweckentfremdung von Präventionsmitteln« und rechnet mit erheblichen Mehrkosten. »Statt neue Untersuchungen zur Früherkennung mit mangelhafter Evidenzbasis und fragwürdigem Nutzen zu schaffen, wertvolle Präventionsangebote zu zerstören und die Disease-Management-Programme als wirksamen Baustein zur Sekundärprävention zu gefährden, sollte die Ampel dieses Gesetz besser komplett einstampfen. Denn die im GHG vorgesehenen Maßnahmen verbessern nicht die Herzgesundheit, sondern verschärfen nur die ohnehin prekäre Finanzlage der GKV«, so die Krankenkasse.
»Wenn diese Pläne tatsächlich umgesetzt werden, ist das bestehende Angebot von Präventions- und Gesundheitskursen der gesetzlichen Krankenkassen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche akut gefährdet. Damit konterkariert das GHG die eigene Zielsetzung, die Herzgesundheit zu verbessern sowie Bewegung und gesunde Ernährung zu fördern«, kritisiert die AOK. Statt die Präventionsgelder in »fragwürdige Maßnahmen« umzulenken, müssten bevölkerungsweite Maßnahmen zur Reduktion des Konsums von Tabak, Alkohol und Lebensmitteln mit zu viel Fett und zu viel Zucker ergriffen werden. Hier hinke Deutschland im internationalen Vergleich meilenweit hinterher.