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Apotheken mit Schlüsselrolle
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Bundeskabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz  

Das Bundeskabinett hat das sogenannte Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) beschlossen. Die Apotheken sollen als niedrigschwellige Anlaufstellen eingebunden werden und neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Doch das neue Gesetz stößt auf viel Kritik. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 28.08.2024  14:02 Uhr

Gute Absichten und viel Kritik 

Das GHG wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Die ABDA lobte im Juli zwar den Ansatz, Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen zu etablieren, verwies aber auf die schwierige Situation der Offizinen. »Leider konterkariert das Bundesministerium für Gesundheit diesen begrüßenswerten Ansatz anderweitig dadurch, dass es mit dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf eines Apotheken-Reformgesetzes die dringend gebotenen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der öffentlichen Apotheken verweigert und strukturelle Regulierungen vorschlägt, die zu einer deutlichen qualitativen Verschlechterung der Arzneimittelversorgung führen werden«, hieß es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung. 

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) lobt das Ziel des neuen Gesetzes, hält aber den eingeschlagenen Weg für falsch. Nach dem vorliegenden Entwurf müsse davon ausgegangen werden, dass die Mittel für qualitätsgesicherte Gesundheitskurse um die Hälfte gekürzt werden. »Der Gesetzentwurf geht zu Lasten der klassischen Prävention. Es ist doch der völlig falsche Weg, wichtige Präventionsangebote zu beschneiden, die die Menschen zu einer gesundheitsförderlichen Veränderung des Lebensstils anleiten. Der Gesetzentwurf des BMG führt selbst aus, dass 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und Alkoholkonsum verursacht werden. Wir fordern den Bund daher dringend auf, hier nachzuarbeiten«, erklärt die Christdemokratin.

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirft Lauterbach vor, sich vom Grundgedanken der Prävention zu verabschieden. »Im Interesse von Beitragszahlenden und von Patientinnen und Patienten müssen Arzneimittel und Check-Ups ihre Wirksamkeit auch künftig wissenschaftlich nachweisen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die über Jahre mit Beitragsgeldern der GKV aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland gefährdet«, heißt es in einer Mitteilung. 

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