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Erweitertes Impfangebot
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Bundesapothekerkammer verabschiedet Impf-Curriculum

Die BAK-Mitgliederversammlung hat das Fortbildungs-Curriculum für die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheken beschlossen – die Grundlage dafür, dass in Apotheken demnächst alle verfügbaren Totimpfstoffe verimpft werden können.
AutorKontaktPZ
Datum 13.10.2026  12:35 Uhr

Mit dem im Juli in Kraft getretenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde es den Apotheken vor Ort erlaubt, Erwachsene in Zukunft nicht mehr nur gegen Grippe und Covid-19 impfen zu dürfen, sondern grundsätzlich alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen – aber nur durch Apothekerinnen und Apotheker, Pharmazieingenieure, PTA und PhiP, die eine entsprechende Fortbildung absolviert haben.

Für bislang ungeschulte Apothekerinnen und Apotheker umfasst das Curriculum nun insgesamt 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten. Gegen Grippe und Covid-19 waren es bislang insgesamt 14 Fortbildungsstunden. Wer diese Fortbildung bereits absolviert hat, muss nun noch einmal 14 Fortbildungsstunden Theorie (größtenteils im Selbststudium) absolvieren sowie gegebenenfalls eine Praxisstunde für die subkutane Injektionstechnik.

»Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland«, so BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann. »Apotheken können dazu beitragen, dass Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen.«

Nachdem die Bundesapothekerkammer bereits Ende September ihre »Leitlinie zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Schutzimpfungen« entsprechend angepasst hat, hat sie am heutigen Dienstag das Curriculum für die Impffortbildungen verabschiedet.

»Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung«, informiert BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann. »Sobald Apothekerinnen, Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zu Lasten der Krankenkassen möglich sein werden. Das sind gute Nachrichten für alle Impfwilligen.« 

Im Curriculum sind Umfang und Inhalte der erforderlichen Fortbildungen festgelegt. »Hierfür haben wir uns unter anderem mit der Bundesärztekammer ausgetauscht und damit die Voraussetzungen für die Fortbildungen der Apothekenteams geschaffen«, so Hoffmann. 

Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe und Covid-19 impfen dürfen, benötigen für Impfungen mit weiteren Nicht-Lebendimpfstoffen eine Ergänzungsschulung.

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