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Impfen in der Apotheke

Bundesapothekerkammer legt Curriculum vor

Um im Rahmen von Modellprojekten in der Apotheke gegen Grippe impfen zu dürfen, müssen Apotheker eine Zusatzqualifizierung erwerben. Die Bundesapothekerkammer hat dafür jetzt ein Curriculum erstellt.
AutorKontaktAnnette Mende
Datum 12.03.2020  16:08 Uhr

Haftpflicht-Versicherung vorab informieren

Die BAK weist darauf hin, dass Apothekeninhaber es ihrem Berufshaftpflicht-Versicherer vorab anzeigen sollten, dass sie in ihrer Apotheke Impfungen anbieten wollen. Der Ablauf einer Impfung muss als Standardarbeitsanweisung im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke beschrieben werden. Hierfür hat die BAK eine Vorlage bereitgestellt. Ein weiteres Formblatt kann als Blaupause für einen Hygieneplan genutzt werden, in dem alle erforderlichen Hygienemaßnahmen rund um die Impfung zusammengetragen sind. Alle Formulare sind in Kürze auf der Website der ABDA im geschützten Bereich abrufbar.

Es dürfen nur erwachsene Personen geimpft werden, die gesetzlich krankenversichert sind und deren Krankenkasse an dem Modellprojekt teilnimmt. Kontraindikationen für eine Impfung sind unter anderem akute Infekte mit Fieber über 38,5 °C, Überempfindlichkeit gegen Impfstoff-Bestandteile wie Gentamicin, Neomycin oder Hühnereiweiß sowie eine geplante Operation innerhalb der nächsten drei Tage. Auch eine Marcumar®-Therapie des Patienten ist ein Ausschlusskriterium, da diese Patienten nur subkutan geimpft werden dürfen, in der Apotheke aber zunächst nur intramuskulär geimpft wird. Schwangere sollten für die Grippeimpfung an den behandelnden Arzt verwiesen werden, empfiehlt die BAK.

Die Impfung findet in einem separaten Raum in der Apotheke statt, zum Beispiel im Beratungszimmer. Der Raum muss mit Sitzmöglichkeiten und einer Liege ausgestattet sein und darf von außen nicht einsehbar sein.

Vor der Impfung muss der Patient seine Einwilligung erteilen, nachdem er über Nutzen und Risiken aufgeklärt wurde. Hierzu muss der Apotheker dem Patienten ein Aufklärungsmerkblatt aushändigen und ihm kurz die wichtigsten Inhalte erklären. Entsprechende Merkblätter können beim Deutschen Grünen Kreuz (DGK) kostenpflichtig bestellt werden. Sie sind jedoch nicht speziell an die Situation in der Apotheke angepasst. Die BAK steht momentan mit dem DGK bezüglich eines eigenen Merkblatts für Apotheker in Verbindung. Aufklärungsbögen in anderen Sprachen gibt es kostenlos beim Robert-Koch-Institut (RKI). Eine Vorlage für die Einverständniserklärung des Patienten sowie die entsprechende Dokumentation in der Apotheke stellt die BAK zur Verfügung.

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