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Coronavirus-Maßnahmen

Bund und Länder verzichten auf Apotheken-Impfungen

Die Bundesregierung und die Bundesländer werden sich nicht gemeinsam für Coronavirus-Impfungen in Apotheken starkmachen. Obwohl die Apotheken noch in einer Beschlussvorlage für die heutige Sitzung auftauchten, sind sie im letztlich beschlossenen Papier nicht mehr enthalten. Vielmehr soll es je nach Hospitalisierungsrate strenge Einschränkungen für Nicht-Geimpfte geben.
Benjamin Rohrer
dpa
18.11.2021  19:56 Uhr
Bund und Länder verzichten auf Apotheken-Impfungen

Mehrere Stunden haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundesregierung am heutigen Donnerstag über neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesprochen. Am gestrigen Mittwochabend hieß es in einer Beschlussvorlage, dass auch Apotheken in die Impfkampagne eingebunden werden sollen, um die Impfquote zu erhöhen. Doch Medienberichten zufolge spielten dabei die Länderchefs nicht mit, obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich demnach für Apotheken-Impfungen einsetzte. Abgeschwächt heißt es jetzt in dem Beschluss: »Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit der Kreis derzur Durchführung vonImpfungen Berechtigten ausgeweitet werden kann.« Außerdem soll die Impfberatung ausgebaut werden.

Trotzdem haben Bund und Länder mehrere neue Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Weitreichende praktische Folgen könnten die Beschlüsse von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Donnerstag für Ungeimpfte haben. So sollen dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels haben (2G). Einige Bundesländer haben solche Regelungen bereits.

Der Bundestag hatte zuvor das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen, in dem außerdem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen vorgesehen sind – die Zustimmung des Bundesrats am Freitag bleibt wegen zuvor geäußerten Vorbehalten in der Union aber offen. Die Bundesländer baten den Bund, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.

Neue Grenzwerte

Um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu kriegen, legten Bund und Länder neue Grenzwerte für Beschränkungen fest. Ausschlaggebend ist künftig die Hospitalisierungsrate. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen. Liegt die Rate über drei, soll in dem Bundesland für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen flächendeckend 2G gelten. Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene. Steigt die Krankenhaus-Rate auf mehr als sechs, sollen Geimpfte und Genesene in bestimmten Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars zusätzlich einen Test vorlegen (2G plus).

Derzeit liegt die «Hospitalisierungs-Inzidenz» in 11 der 16 Bundesländer über drei, lediglich Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland wären also nicht betroffen. In drei Ländern liegt der Wert über sechs: in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern. Spitzt sich die Lage noch mehr zu, sollen die Länder laut Merkel auch wieder Kontaktbeschränkungen einführen. Dabei reiche der vom Bundestag beschlossene Maßnahmenkatalog ihrer Meinung nach nicht aus, sagte Merkel. Man habe sich aber geeinigt, diesen Katalog zeitnah zu überprüfen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, diese Evaluierung - spätestens am 9. Dezember bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz - sei für die unionsgeführten Bundesländer elementar.

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