Bund bezahlt 660 Millionen Euro für Corona-Tests |
Einmal monatlich erhält das Ministerium aber eine »Transparenzdatenmeldung« der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bündelt. Bis zur aktuellsten Meldung vom 18. Mai 2021 listet das BMG für den Monat März 2021 insgesamt 6,68 Millionen Test-Abstrichnahmen (ohne Einrichtungen für Obdachlose oder Menschen mit Behinderungen) auf. Im April stieg diese Zahl auf 19,5 Millionen und für die ersten Mai-Tage sind es bislang 540.000 Tests, die durchgeführt und über die KVen abgerechnet wurden. Die Kosten dafür belaufen sich für März auf 85,55 Millionen Euro, im April auf 245,69 Millionen und im Mai auf 6,57 Millionen Euro.
Daneben listet das BMG auch die Anzahl der Testkits der Coronavirus-Schnelltests auf, die über die KVen abgerechnet wurden. Demnach zahlte der Bund im März 13,18 Millionen Testkits (Kostenpunkt: 92,56 Millionen Euro), im April 23,85 Millionen (129,87 Millionen Euro) und im Mai 480.000 Tests (2,69 Millionen Euro). Die Zahlen weichen hier von der Anzahl der durchgeführten Abstriche ab, da in der Zahl der Testkits auch andere Testungen enthalten sind, beispielsweise die Kontingent-Testungen in medizinischen Einrichtungen wie Pflegeheimen. Auch in der Statistik zu den Abstrichnahmen sind neben den Bürgertests zudem PCR-Abstriche oder laborbasierte Antigentestungen enthalten. Für die Anzahl der abgerechneten Bürgertests selbst liegen dem BMG nach eigenen Angaben keine »exakten Angaben« vor. Zudem könnten noch Nachmeldungen erfolgen, da »zwischen Leistungserbringung und Abrechnung mehrere Monate liegen können«.
Trotzdem geben die Zahlen ein Gefühl dafür, in welcher Größenordnung sich die Kosten der Tests bewegen. Insgesamt hat der Bund für die Antigen-Schnelltests damit bis Mitte Mai 2021 bislang rund 225 Millionen Euro, für die Abstrichnahmen rund 338 Millionen Euro ausgegeben. Zum Vergleich, die Maskenverteilungsaktion des BMG hatte den Bund und damit den Steuerzahler rund 2,2 Milliarden Euro gekostet. Hier erhielten Apotheken von Dezember 2020 bis April die Aufgabe, kostenlose Masken zunächst an Über-60-Jährige und später auch an Bezieher von Arbeitslosengeld II abzugeben.
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