Bund bezahlt 660 Millionen Euro für Corona-Tests |
Für viele ist das Durchführen von Coronavirus-Schnelltests zum beruflichen Alltag geworden. Der Bund finanziert diese Tests und macht dafür Millionen an Steuergeldern locker. / Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael
Seit 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für Coronavirus-Schnelltests für alle Bürger. Das damit kostenfreie Angebot für die Bevölkerung wird seitdem rege genutzt. Denn für die Wahrnehmung einer körpernahen Dienstleistung, aber auch für Freizeitaktivitäten wie Museums- oder Restaurantbesuche wird oftmals ein negatives Schnelltestergebnis benötigt.
Aufgrund dieser erhöhten Nachfrage sind in den vergangenen Wochen tausende Testzentren wie Pilze aus dem Boden geschossen, darunter aber auch schwarze Schafe, die vorsätzlich zu viele Tests und damit zu hohe Kosten abgerechnet hatten. Nun plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vergütung für die Bürgertests zu senken.
Dabei ist bislang noch nicht genau bekannt, wie hoch die Kosten für die Bürgertests insgesamt wirklich ausfallen. Klar ist, pro Test werden derzeit bis zu 6 Euro Materialkosten erstattet, für die Abstrichnahme gibt es 15 Euro für Ärzte und 12 Euro für nicht medizinisches Personal. Künftig könnten es nur noch bis zu 11 Euro je Test sein. Aufgrund zügiger Lockerungsmaßnahmen dürfte die hohe Nachfrage nach den Tests in den kommenden Wochen allerdings auch wieder abflauen.
In einem Bericht aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) schlüsselt das Ministerium nun Kosten auf, die im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung dieses Jahr entstanden sind. Der Bericht vom 8. Juni liegt der Pharmazeutischen Zeitung vor. Demnach hat der Bund seit Beginn des Jahres 2021 rund 660 Millionen Euro für Leistungen auf Grundlage der oben genannten Verordnung ausgegeben. Darin sind laut BMG allerdings nicht nur die Kosten für die Bürgertests enthalten, sondern auch beispielsweise Testungen in Unterkünften für Obdachlose oder Menschen mit Behinderungen. Zudem steckt in dieser Zahl auch die Finanzierung ärztlicher Schulungen oder Gesprächsleistungen ohne Testungen.
Einmal monatlich erhält das Ministerium aber eine »Transparenzdatenmeldung« der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bündelt. Bis zur aktuellsten Meldung vom 18. Mai 2021 listet das BMG für den Monat März 2021 insgesamt 6,68 Millionen Test-Abstrichnahmen (ohne Einrichtungen für Obdachlose oder Menschen mit Behinderungen) auf. Im April stieg diese Zahl auf 19,5 Millionen und für die ersten Mai-Tage sind es bislang 540.000 Tests, die durchgeführt und über die KVen abgerechnet wurden. Die Kosten dafür belaufen sich für März auf 85,55 Millionen Euro, im April auf 245,69 Millionen und im Mai auf 6,57 Millionen Euro.
Daneben listet das BMG auch die Anzahl der Testkits der Coronavirus-Schnelltests auf, die über die KVen abgerechnet wurden. Demnach zahlte der Bund im März 13,18 Millionen Testkits (Kostenpunkt: 92,56 Millionen Euro), im April 23,85 Millionen (129,87 Millionen Euro) und im Mai 480.000 Tests (2,69 Millionen Euro). Die Zahlen weichen hier von der Anzahl der durchgeführten Abstriche ab, da in der Zahl der Testkits auch andere Testungen enthalten sind, beispielsweise die Kontingent-Testungen in medizinischen Einrichtungen wie Pflegeheimen. Auch in der Statistik zu den Abstrichnahmen sind neben den Bürgertests zudem PCR-Abstriche oder laborbasierte Antigentestungen enthalten. Für die Anzahl der abgerechneten Bürgertests selbst liegen dem BMG nach eigenen Angaben keine »exakten Angaben« vor. Zudem könnten noch Nachmeldungen erfolgen, da »zwischen Leistungserbringung und Abrechnung mehrere Monate liegen können«.
Trotzdem geben die Zahlen ein Gefühl dafür, in welcher Größenordnung sich die Kosten der Tests bewegen. Insgesamt hat der Bund für die Antigen-Schnelltests damit bis Mitte Mai 2021 bislang rund 225 Millionen Euro, für die Abstrichnahmen rund 338 Millionen Euro ausgegeben. Zum Vergleich, die Maskenverteilungsaktion des BMG hatte den Bund und damit den Steuerzahler rund 2,2 Milliarden Euro gekostet. Hier erhielten Apotheken von Dezember 2020 bis April die Aufgabe, kostenlose Masken zunächst an Über-60-Jährige und später auch an Bezieher von Arbeitslosengeld II abzugeben.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.