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Corona-Schnelltests

Bürgertests sollen für bestimmte Personen länger möglich sein

Die Debatte um die kostenlosen Bürgertests ist noch nicht zu Ende. Erst war eine Verlängerung von weiteren zwei Monaten vorgesehen, jetzt sollen einige Personengruppen bis Ende Oktober Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben. Darunter sind Geflüchtete aus der Ukraine, Kinder oder Personen die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten. Und: Die Abrechnungsgebühr für unter anderem die Apotheken soll ab Mai sinken.
Charlotte Kurz
30.03.2022  12:58 Uhr

Nachweis muss erbracht werden

Diese Personen müssen den testenden Apotheken und Teststellen laut Entwurf allerdings ab 1. Juni einen Nachweis, etwa einen Lichtbildausweis, ein ärztliches Zeugnis, positives PCR-Testergebnis oder ein anderes Dokument, dass die Berechtigung auf einen kostenfreien Bürgertest beweist, vorlegen. In sogenannten Hotspot-Regionen, in denen 3G-Regeln gelten, haben alle sich dort aufhaltenden Personen Anspruch auf kostenfreie Bürgertests.

Um den Anreiz zu erhöhen, dass die entsprechenden Personen auch ein oben genanntes ärztliches Zeugnis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation erhalten, sollen Arztpraxen für die Ausstellung dieser Dokumente je Anspruchsberechtigten pauschal 5 Euro zuzüglich 90 Cent bei postalischem Versand erhalten.

Für die Kosten der weiterlaufenden Bürgertests und die Testinfrastruktur ab dem 1. Juni plant der Bund geschätzte Mehrausgaben in Höhe eines mittleren einstelligen Milliardenbetrags für den Haushalt ein. Die Testvergütung für die Apotheken soll nicht angetastet werden, damit soll es bei 8 Euro plus Sachkosten von 3,50 Euro je Test bleiben.

Verwaltungskostensatz sinkt ab Mai auf 2,5 Prozent

Zudem soll sich der Verwaltungskostensatz ändern, den Leistungserbringer gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Abrechnung der Tests zahlen müssen. Alle Nicht-KV-Mitglieder, also auch Apotheken, müssen demnach bis zum 30. April 2022 weiterhin 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten bezahlen. Ab dem 1. Mai 2022 soll dieser Satz laut Entwurf allerdings auf 2,5 Prozent sinken.

Außerdem soll eine neue Berichtspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber dem BMG eingeführt werden. Dies begründet das BMG mit Forderungen des Bundesrechnungshofs, dass mehr Transparenz bei den Abrechnungsprüfungen der Tests umgesetzt werden soll. Damit wird die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) aufgefordert, einmal im Quartal einen Bericht an das BMG zu schicken, der über die Anzahl der Abrechnungsprüfungen, deren häufigsten Gründe und Angaben zu möglichen Rückzahlungen an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds informiert.

Weiterhin gilt, dass die Testverordnung bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden soll.

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