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Landgericht Berlin

BMG zahlte 791 Euro für Paxlovid

Lässt sich der Werteverfall von Covid-19-Präparaten beziffern? Eine Wirtschaftsprüferin erläuterte heute vor dem Berliner Landgericht im Paxlovid-Verfahren, wie die Lage handelsrechtlich zu bewerten ist. Und kam zu dem Schluss: Harte Zahlen gibt es nicht.
Jennifer Evans
26.11.2024  14:54 Uhr

Harte Zahlen gibt es nicht

Mehrfach wies die Wirtschaftsprüferin darauf hin, dass sich bei einer solchen Auswertung kein »harter Wert« ermitteln ließe, weil eine Bewertung generell »nicht mathematisch darstellbar« sei. Sie riet dazu, anhand von konkreten Chargen-Daten und drei Erwartungsszenarien (Best-, Middle- and Worst Case) sowie unter Einbeziehung eines Sicherheitsabschlags einmal genauer zu kalkulieren, ob der zugrunde liegende Wert realistisch sei. Zudem müsse für tiefgreifendere Analysen klar sein, welche Informationen, Daten oder Erkenntnisse offiziellen Stellen wie etwa dem Robert-Koch-Institut (RKI) zu welchem Zeitpunkt vorgelegen hätten. Dazu empfahl sie, zusätzlich naturwissenschaftliche Experten zu Rate zu ziehen.

Vor allem die Verteidigung hatte immer wieder auf eine Bewertung des tatsächlichen Marktwerts der Paxlovid-Packungen gepocht, den sie angesichts des Werteverfalls offenbar gerne zugrunde legen würde. Dafür hatte der Verteidiger eigens eine Erklärung verfasst. Immerhin geht es um den Vorwurf von Untreue in besonders schwerem Fall.

Der Staatsanwalt dagegen hielt eine »ökonomische Bewertung« in dieser Form für »nicht zielführend«, da sich der Wert in diesem speziellen Fall »am Erstattungssystem« orientiere. Gemeint ist wohl, dass die Apotheken das Corona-Medikament nicht mit den Kassen, sondern mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abrechneten und die Vergütungshöhe von 30 Euro netto für die Offizin und 20 Euro für den Großhandel fix waren. 

Der nächste Verhandlungstag ist für den 3. Dezember angesetzt.

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