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Grippeimpfstoffe

BMG will Sonderregeln für Einsatz von Efluelda nicht verlängern

In diesem Herbst sollen Senioren ab 60 Jahren eigentlich nur noch einen speziellen Hochdosis-Grippeimpfstoff bekommen. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Januar festgelegt. Doch nach nur wenigen Wochen kassierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Beschluss für das laufende Jahr wieder ein. 2022 will man sich indes nicht wieder einmischen, beteuert sein Ministerium nun.
Stephanie Schersch
10.09.2021  13:10 Uhr

Der Herbst rückt näher und mit ihm die neue Grippesaison. Bundesweit liefern die Hersteller inzwischen die ersten Grippeimpfstoffe aus. Ganze 13 Millionen Dosen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen freigegeben, die nun schrittweise in den Markt kommen. Auch das Hochdosis-Vakzin Efluelda® gehört dazu, das der Hersteller Sanofi ab Mitte September an Großhandel und Apotheken ausliefern will.

Der Impfstoff ist eine Art Novum und soll gezielt bei Über-60-Jährigen zum Einsatz kommen. Sie haben Anspruch auf einen solch hochdosiertes Vakzin, das mit Efluelda bislang nur in einer einzigen Ausführung auf dem Markt ist. Ärzte sollen damit für Senioren immer diesen Impfstoff wählen, das hatte zumindest der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar so festgelegt. Trotzdem greift der Beschluss nicht für die nun startende Grippesaison. Dafür hatte Jens Spahn im Frühjahr gesorgt und den Beschluss per Verordnung kurzerhand kassiert, mit Verweis auf besonderen Umstände der Pandemie. Ärzte können damit nun auch einen anderen Impfstoff auswählen, damit etwa ein Engpass die Versorgung nicht in Gefahr bringt.

Sonderregel soll Ende März auslaufen

Das Vorgehen des Ministers stieß allerdings auch auf Kritik. Ohnehin ist die Macht seines Ministeriums in Pandemie-Zeiten groß und das Aushebeln von Beschlüssen der Selbstverwaltung nicht gern gesehen. Im nächsten Jahr will sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derweil nicht wieder einmischen. Eine Verlängerung der Sonderregel für den Einsatz von Hochdosis-Impfstoffen sei »nach derzeitigem Stand« nicht geplant, schreibt das BMG in einem Brief an die ABDA. »Um Unsicherheiten für die Bestellungen der übernächsten Saison zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass sich diese Verordnung ausschließlich auf die Grippe-Saison 2021/2022 bezieht und somit nicht die Bestellungen und die Erstattung für die Grippesaison 2022/2023 betrifft«, heißt es in dem Papier, das der PZ vorliegt. Offiziell gilt die Rechtsverordnung bis Ende März 2022.

Inzwischen hat der G-BA eine Ankündigung verfasst, der eine Verlängerung der Sonderregel ohnehin mehr oder weniger überflüssig macht. So hatte der Ausschuss im August eine Leitlinie für den Umgang mit Impfstoff-Engpässen vorgelegt und war damit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gefolgt. Einzig den Rat für die Grippevakzine hat der G-BA bislang nicht umgesetzt. Laut STIKO sollten Ärzte auf einen regulären quadrivalenten Impfstoff ausweichen, wenn ein Hochdosis-Präparat nicht zu bekommen ist. Voraussetzung ist eine Mitteilung des PEI, dass entsprechende Vakzine nicht verfügbar sind. Laufen die Sonderregeln des BMG für Grippeimpfstoffe wie geplant Ende März aus, will der G-BA auch in diesem Punkt den Vorgaben der STIKO folgen.

 

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