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Nach massiver Kritik

BMG verschiebt flächendeckende E-Rezept-Einführung

Nach massiver Kritik an der Umsetzbarkeit eines bundesweiten Roll-out des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 lenkt das Bundesministerium für Gesundheit jetzt ein: Die Testphase wird verlängert, die Umsetzung soll nun sukzessive erfolgen.
Ev Tebroke
20.12.2021  18:00 Uhr
Ausweitung des kontrollierten Test- und Pilotbetriebs

Ausweitung des kontrollierten Test- und Pilotbetriebs

Bis die entsprechenden Rahmenbedingungen stehen, soll der »kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden«, so das BMG. Dafür besteht das Ministerium aber auch auf mehr Engagement aller Beteiligten. Dies erfordere »deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen entsprechenden Reporting-Prozess«. Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt seien, soll die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen, teilte das BMG mit. Konkrete Einzelheiten über das weitere Vorgehen und gegenseitige Pflichten will das BMG mit allen Beteiligten in den kommenden Wochen verbindlich festlegen. Die Gematik soll den Test- und Rollout-Prozess weiterhin eng begleiten.

Seit Wochen schwelt zwischen Leistungserbringern und dem BMG der Konflikt um das Festhalten an dem bundesweiten E-Rezept-Start zum 1. Januar 2022. Groß war die Sorge, dass aufgrund der technischen Unzulänglichkeiten ein Kollaps der Arzneimittel-Verordnung drohen könnte. Vergangene Woche hatten auch Juristen im Rahmen eines Gutachtens vor einer vorschnellen E-Rezept-Belieferung gewarnt und aufgrund von technischen Mängeln der E-Verordnung auf die großen Risiken für Apotheker und die Apothekenrechenzentren hingewiesen. Die Ärzteschaft hatte ihrerseits signalisiert, von einer Umsetzung der E-Verordnung um jeden Preis abzusehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte den Praxen empfohlen, weiterhin auf Papier zu verordnen, wenn etwa die nahegelegene Apotheke ein E-Rezept noch nicht beliefern kann oder möchte.

 

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