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Faktenblatt

BMG reagiert auf geplanten Ärzteprotest

Nachdem der Virchowbund und weitere Verbände gestern bundesweite regionale Proteste und Praxisschließungen ankündigten, reagierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einem Faktenpapier. Darin wird behauptet, dass einige Äußerungen der Ärzteschaft nicht haltbar seien.
Melanie Höhn
11.08.2023  11:00 Uhr

»Vollständige Entbudgetierung nicht geplant«

Zum Thema Entbudgetierung führte das BMG aus, dass es nicht geplant sei, »den Grundsatz der Finanzierung der gesamten vertragsärztlichen Versorgung über die von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zu zahlende morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aufzulösen«. Über die Höhe der MGV müssten sich die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grundlage des notwendigen Behandlungsbedarfes einigen. Zudem habe sich in den vergangenen Jahren der Anteil der extrabudgetär vergüteten Leistungen an der gesamten vertragsärztlichen Vergütung stetig erhöht. 

Darüber hinaus habe der Gesetzgeber sichergestellt, dass ab dem 1. April 2023 die Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu festen Preisen vergütet werden und damit entbudgetiert sind. Laut BMG habe die Bundesregierung damit unter anderem auf die angespannte Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin reagiert. 

Mehrumsatz von 2 Milliarden Euro

Zudem sei die Aufhebung der Budgetierung der Honorare im hausärztlichen Bereich im Koalitionsvertrag vereinbart. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) habe »zuletzt mehrfach betont, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte vollzogen wird. Die Umsetzung wird derzeit vorbereitet«, hieß es weiter. Eine vollständige Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen sei nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages.

Weiterhin wird in dem Faktenblatt erklärt, dass während der Coronavirus-Pandemie »durch zahlreiche gesetzliche Änderungen und Rechtsverordnungen« sichergestellt worden sei, »dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die besonderen pandemiebedingten Aufgaben erfüllen konnten und hierfür zusätzliche Einnahmen erhielten«. So seien beispielsweise über die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung gesonderte und über den Bund finanzierte Vergütungen für Test- und Impfleistungen eingeführt worden. Insgesamt seien mehr als 97 Millionen Corona-Impfungen in Arztpraxen durchgeführt worden – damit hätten die Praxisinhaber einen Mehrumsatz von insgesamt mindestens 2 Milliarden Euro erzielt.

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