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Kinderarzneimittel

BMG lockert Rezeptur-Regelungen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am heutigen Dienstag erste Eckpunkte für ein Generika-Gesetz vorgestellt. Zudem wurde inzwischen bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Krankenkassen gebeten hat, Rezeptur-Verordnungen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen. Das BMG erhofft sich dadurch einen unmittelbaren Anstieg der Herstellungen in Apotheken.
Benjamin Rohrer
20.12.2022  17:45 Uhr

Zur Verbesserung der Versorgungslage in den Apotheken hat das Bundesgesundheitsministerium am heutigen Dienstag ein Eckpunktepapier vorgestellt. Bei Kinderarzneimitteln sollen Festbeträge und Rabattverträge künftig nicht mehr vorkommen, die bestehenden Erstattungsbeträge sollen sofort steigen. Hinzu kommt eine Reform der Ausschreibungskriterien bei Rabattverträgen. Und für Apotheken soll es künftig eine Pauschale für das Engpass-Management bei versorgungskritischen Wirkstoffen geben. Außerdem sollen die gelockerten Abgaberegeln aus der Coronavirus-Pandemie verstetigt werden. (Hier lesen Sie alle Details zu den Eckpunkten)

Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung für Rezeptur-Verordnungen

Bei einer Pressekonferenz erklärte Lauterbach am heutigen Nachmittag, dass sein Ministerium allerdings noch weitere Maßnahmen unmittelbar in die Wege geleitet habe. Schon bevor das Gesetz, für das erst im Januar mit einem ersten Entwurf zu rechnen ist, vom Bundestag beschlossen wird, hat der Minister die Krankenkassen gebeten, die Erstattungsbeträge für Kinderarzneimittel um 50 Prozent anzuheben. Außerdem will das BMG die Herstellung von Kinderarzneimittel-Rezepturen in den Apotheken erleichtern. Deswegen habe er die Krankenkassen auch unmittelbar gebeten, die ärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht mehr auf solche Verordnungen anzuwenden. Zur Erklärung: Die niedergelassenen Mediziner haben bei ihren Arzneimittel-Verordnungen Budgets, an die sie sich halten müssen. Verordnen sie zu viel und zu teure Präparate, greift ein Spar-Mechanismus, der sich negativ auf das Honorar der Mediziner auswirkt.

Lauterbach will »Blockade« auflösen

Dazu erklärte Lauterbach: »Die Apotheker werden angehalten, mehr Zubereitungen selbst herzustellen. Das geschieht derzeit zu wenig. Ärzte haben solche Verordnungen bislang weniger ausgesprochen – wegen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Apotheken haben Zubereitungen ohne eine entsprechende Verordnung wegen Unsicherheiten nicht hergestellt. Wir werden diese gegenseitige Blockade auflösen. Apotheker werden angehalten, mehr Zubereitungen selbst herzustellen; die KBV und die Krankenkassen werden wir über den Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung informieren.«

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