Pharmazeutische Zeitung online
Abrechnung Covid-19-Impfstoffe

BMG klärt Umsatzsteuer-Frage bei Großhandelsvergütung

Die Apotheken rechnen für den Großhandel die Covid-19- Impfstoffe und Zubehör beim Bundesamt für soziale Sicherheit (BAS) ab. Die Großhandelsvergütung gilt als Rechnungsposten auf den die Apotheke die Umsatzsteuer erheben kann. Das hat das BMG nun klargestellt.
Ev Tebroke
05.05.2021  17:56 Uhr

Wie die Bereitstellung der Impfstoffe für die Impfungen in den Arztpraxen abgerechnet werden soll, das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Corona-Impfverordnung (ImpfV) geregelt. Demnach leitet der Großhandel seine Rechnungen mit den Positionen zu Impfstoffen sowie dem Impfzubehör brutto an die Apotheken weiter und diese vergüten sie als Vorleistung. Einmal im Monat rechnen die Offizinen dann die Posten des Großhandels sowie ihre eigenen Leistungen – die Aufbereitung und Verteilung der Vakzine an die jeweiligen Arztpraxen – über ihre Rechenzentren mit dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) ab.

Bei diesem Prozedere war bislang unklar, ob es sich bei der Großhandelsvergütung für die Apotheken lediglich um einen durchlaufenden Posten handelt. Also leitet die Apotheke das Geld lediglich weiter? Dann kann sie für diese Ausgabe gegenüber dem Finanzamt keine Umsatzsteuer geltend machen. Oder handelt es sich bei der Bezahlung des Großhandels um eine Leistung, also um ein Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinn? Damit wäre auch ein Vorsteuerabzug fällig.

Das BMG hat den Sachverhalt nun klargestellt: Die Abrechnung ist umsatzsteuerpflichtig. Bei den Zahlungen handele es sich »um keine durchlaufenden Posten«, heißt es in einem Brief an den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). In dem Schreiben, das der PZ vorliegt, weist das BMG darauf hin, »dass die Apotheken nicht lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausüben und selber einen Anspruch auf den vom Bundesamt für soziale Sicherung geleisteten Zahlbetrag haben«. Es bestehe eine umsatzsteuerliche Leistungsbeziehung zwischen den Apotheken und dem BAS. Die Apotheken seien auf Grundlage eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs mit dem pharmazeutischen Großhandel ihrerseits zur Zahlung an diesen verpflichtet. Hingegen bestünden keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen dem BAS und dem pharmazeutischen Großhandel.

Mit dieser Klarstellung können die Apotheken also ihr gewohntes Rechenprozedere gegenüber dem Finanzamt beibehalten, die eigenen Positionen und die des Großhandels aufführen und eine Umsatzsteuer erheben, beziehungsweise die Vorsteuer abzugsfähig geltend machen.

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa