BMG: Keine Fristverlängerung für Apotheken bei der TI-Anbindung |
Das Bundesgesundheitsministerium will Apotheken so schnell wie möglich an die Telematikinfrastruktur anbinden. / Foto: imago/PEMAX
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Apotheken sich bis Ende September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden müssen. Ab 2021 sollen Apotheker über die TI Daten in den neuen E-Medikationsplan eintragen, über das neue digitale Kommunikationsnetzwerk KIM mit anderen Heilberuflern kommunizieren und mittelfristig E-Rezepte empfangen können.
Damit das auch reibungslos funktioniert, sind allerdings einige Umstellungen in den Apotheken nötig. Zunächst einmal benötigt jede Apotheke einen Konnektor, um sich technisch an das Datennetz anzubinden. Außerdem sind Umstellungen an der Software nötig. Und: Die Apotheke benötigt zur Identifizierung im System eine Institutionenkarte (SMC-B), gleichzeitig benötigt jeder Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis, um sich als Apotheker anzumelden. Die ersten Anbindungen an die TI erfolgten dabei erst vor einigen Wochen.
Insbesondere bei den Karten hakt es derzeit aber noch: Die Landesapothekerkammern sind für deren Verteilung zuständig. Einige Kammern, wie etwa die Bayerische Landesapothekerkammer, konnten aufgrund politischer oder technischer Verzögerungen erst kürzlich mit der Ausgabe starten. Dass in diesen Regionen alle Apotheken und Pharmazeuten mit den Karten versorgt werden, ist zumindest zu hinterfragen.
In einer Kleinen Anfrage hat sich die FDP-Bundestagsfraktion unter anderem nach dem aktuellen Stand bei der TI-Anbindung der Apotheken erkundigt. Die Liberalen wollten wissen, wie viele Arztpraxen, Kliniken und Apotheken bereits angebunden sind. Was die Apotheken betrifft, nennt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Antwort, die der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, keine Details. Nur so viel: Der Anschluss sei »im zweiten Halbjahr 2020« vorgesehen. Bei den niedergelassenen Ärzten sind demnach 86 Prozent bereits an die TI angebunden. Zur Erinnerung: Die Anbindungsfrist für die Mediziner war bereits im vergangenen Jahr abgelaufen. Die Ärzte müssen Budgetkürzungen hinnehmen, wenn es bei der Anbindung zu Verzögerungen kommt.
Schließlich will die FDP wissen, ob das BMG es für realistisch hält, dass sich alle Apotheken bis zum 30. September angebunden haben. Das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt dazu:
Eine weitere Frage der FDP beschäftigt sich mit möglichen Wettbewerbsnachteilen von Leistungserbringern wie etwa Sanitätshäusern gegenüber Apotheken in Sachen TI-Anbindung. Zur Erklärung: Die Frist im September dieses Jahres gilt nicht für Sanitätshäuser, sondern nur für Apotheken. Das BMG weist in seiner Antwort daraufhin, dass die erste Stufe des E-Rezepts ohnehin nur die Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel beinhalten wird, sodass auch über Apotheken keine bevorzugte Abgabe von Hilfsmitteln via E-Rezept möglich sein wird. Was die elektronische Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln betrifft, sollen Kassen und Ärzte bis Ende 2020 Änderungen an den Bundesmantelverträgen vornehmen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg, der die Anfrage federführend gestellt hatte, ist mit dem aktuellen Stand nicht zufrieden. Er geht sogar so weit, dass er eine neue Technik für die TI fordert. »Die Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte ist eine Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Noch immer sind 24.000 Arztpraxen nicht angeschlossen und wann weitere Leistungserbringer wie Physiotherapeuten einen Anschluss erhalten, steht in den Sternen«, erklärte Schinnenburg gegenüber der PZ. Dass ein Anschluss weiterer Leistungserbringer momentan weder finanziell noch organisatorisch bewältigt werden kann, zeige, dass die Technik der Telematikinfrastruktur eine teure und zu komplexe Fehlentwicklung ist, so der frühere Zahnarzt. »Um die Digitalisierung im Gesundheitssystem voranzubringen, muss die aktuelle Technik durch eine neue ersetzt werden, die flexibler und mobiler ist. So müssen Gesundheitsdaten dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden, beispielsweise bei der Notfallbehandlung, und nicht nur dort, wo sich festinstallierte Komponenten der Telematikinfrastruktur befinden«, fordert Schinnenburg.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.