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Verordnung

BMG erleichtert Ländern Impfstoff-Transport

Seit dem gestrigen Montag beteiligt sich der Bund an den Kosten, wenn die Länder Dritte mit dem Impfstoff-Transport beauftragen. Die entsprechende Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ist nun in Kraft.
Jennifer Evans
22.02.2022  17:06 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will den Impfstoff-Transport für die Länder erleichtern. Die PZ hatte bereits darüber berichtet. Seit dem gestrigen Montag dürfen diese nämlich auch dritte Parteien damit beauftragen. Das legt eine aktuelle Änderung der Coronavirus-Impfverordnung fest. Allerdings geht das nur, wenn die alternativen Transporte nicht mehr kosten als der Großhändler bekommt, dessen Vergütung bei 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche liegt. Und beim Impfbesteck kassiert er 3,72 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Vial.

Voraussetzung für den Transport durch Dritte ist allerdings, dass dieser »ausschließlich zu dem Zweck, die Impfstoffe auf Kosten des Landes weiter zu verteilen« dient. Abholort ist jeweils das zentrale Lager des Bundes und Ziel ein Lieferort des Landes.

Fährt ein Großhändler künftig lediglich zentrale Lieferorte der Länder an, also nicht die eigentlichen Leistungserbringer, erhält er laut der neuen Verordnung für den Aufwand nur noch 1,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Durchstechflasche, höchstens jedoch 2000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Transport. Neu ist: Die Großhändler dürfen nur noch einen Transport pro Kalenderwoche abrechnen. Und dieser darf nur so viele Impfstoffe enthalten, wie sie dem jeweiligen Land zugeteilt sind.

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