Können Diabetiker ihren Blutzuckerspiegel nicht oder nicht mehr eigenständig kontrollieren, muss die Krankenkasse im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für die Messung durch einen Krankenpflegedienst aufkommen.. / Foto: ©Alexander Raths - stock.adobe.com
Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte ein 82 Jahre alter Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis, der an Typ-2-Diabetes erkrankt ist, gegen seine Krankenkasse geklagt. Sie hatte es laut Gericht zunächst abgelehnt, die Kosten für eine regelmäßige Blutzuckermessung des Mannes zu Hause zu übernehmen. So hatte es sein Arzt für mehr als ein Jahr verordnet.
Die Krankenkasse vertrat die Ansicht, dass eine Blutzuckermessung daheim nur in zwei Fällen verordnet werden kann: entweder bei einer Erst- oder Neueinstellung oder Fortsetzung der sogenannten intensivierten Insulintherapie, die bei Typ-1-Diabetikern üblich ist. Beides habe bei dem Mann nicht zugetroffen. In Ausnahmefällen aber müsse die Krankenkasse die Kosten für eine regelmäßige Messung übernehmen, teilte das Gericht mit. Der Versicherte sei zum einen weder gesundheitlich selbst dazu in der Lage gewesen, heißt es. Zudem habe der Blutzuckerwert so stark geschwankt, dass der Mann seine Dosis immer wieder neu habe anpassen müssen. Auch seine an Demenz erkrankte Frau habe diese Aufgabe nicht übernehmen können. Für den Mann besteht laut Gericht so ein zu hohes Risiko für Fehlmessungen- oder -dosierungen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.