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So soll sie ablaufen

Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung

Ab sofort können Apotheken die Blutdruckmessung als honorierte pharmazeutische Dienstleistung anbieten. Was ist dabei zu beachten?
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 14.06.2022  18:00 Uhr

Nach Vorerkrankungen und Medikation fragen

Darin wird abgefragt, wann die Diagnose gestellt wurde und ob bereits Blutdrucksenker oder Herzmedikamente verordnet wurden und wenn ja, welche. Ebenso wird nach folgenden Vorerkrankungen beim Patienten selbst oder in der Familienanamnese gefragt: Diabetes, koronare Herzkrankheit, chronische Nierenerkrankung, Herzschwäche, Schlaganfall und/oder Herzinfarkt. Last but not least wird nach dem Raucherstatus gefragt. Das pharmazeutische Personal ergänzt Datum und Uhrzeit der Messung, an welchem Arm gemessen wird und das verwendete Gerät.

Dann erfolgt die Messung mit passender Manschette in sitzender Position mit unterstütztem Rücken und entspannt abgelegten Armen. Für Messung und Ruhephase gilt: keine Gespräche und kein Smartphone. Der Messarm darf nicht durch zurückgeschobene Kleidung abgeschnürt werden. Uhren oder Schmuck sollten zuvor abgelegt werden.

Dreimal hintereinander messen

Es sind gemäß Leitlinie und Leistungsbeschreibungen drei Messungen jeweils im Abstand von einer bis zwei Minuten erforderlich. Manche Geräte tun dies automatisch. Falls nicht, ist darauf zu achten, dass die Manschette zwischendurch vollständig entlüftet ist. Bei einem Oberarmmessgerät soll der untere Rand der Manschette etwa 3 cm oberhalb des Ellbogens positioniert werden, damit sich die Manschette auf Herzhöhe befindet. Der Luftschlauch befindet sich auf der Innenseite des Arms und verläuft Richtung Mittelfinger. Handgelenkmessgeräte müssen während der Messung auf Herzhöhe positioniert werden.

Dann wird der Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung gebildet. Die Werte sowie der Puls werden in den Informationsbogen eingetragen. Nun kann anhand des Ampelschemas im Informationsbogen aus diesem Mittelwert eine Empfehlung abgeleitet werden. Dies ist aus der gemeinsamen Leitlinie »Management der arteriellen Hypertonie« der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und der Europäischen Gesellschaft für Hypertonie (ESH) aus dem Jahr 2018 abgeleitet.

Bewertung nach dem Ampelschema

Bei Personen mit bestehendem Bluthochdruck werden die Grenzwerte etwas enger gezogen als bei Menschen mit bislang unauffälligen Werten. Hypertoniker bis einschließlich 64 Jahre sollten bereits bei einem ermittelten Wert über 130 mmHg systolisch oder 80 mmHg diastolisch innerhalb von vier Wochen zum Arzt gehen (rot). Für Bluthochdruck-Patienten ab 65 Jahren gilt dies für 140 mmHg systolisch oder 80 mmHg diastolisch.

Liegt der ermittelte Werte unter 120 mmHg systolisch oder 70 mmHg diastolisch, gilt es für Personen jeden Alters, ihren Arzt beim nächsten Besuch darüber zu informieren (gelb). Den Informationsbogen sollte der Patient dabei mitnehmen und vorzeigen. Liegt der ermittelte Wert zwischen 120 bis 130 mmHg systolisch (bei Über-65-Jährigen 120 bis 140 mmHg) und diastolisch zwischen 70 und 80 mmHg, befindet sich der Patient im grünen Bereich und soll weiterhin selbstständig seinen Blutdruck regelmäßig kontrollieren. Sie sollten zweimal täglich jeweils zweimal hintereinander messen und den Mittelwert dokumentieren, empfiehlt die Deutsche Hochdruckliga.

Fallen der systolische und der diastolische Wert in unterschiedliche Kategorien, soll nach der jeweils höheren Kategorie vorgegangen werden, also rot > gelb > grün.

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