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So soll sie ablaufen

Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung

Ab sofort können Apotheken die Blutdruckmessung als honorierte pharmazeutische Dienstleistung anbieten. Was ist dabei zu beachten?
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 14.06.2022  18:00 Uhr

Welche Voraussetzungen müssen Apotheke und Personal erfüllen?

Durchgeführt werden darf die Leistung von allen, die zum pharmazeutischen Personal zählen, auch von Pharmazeuten oder PTA im Praktikum. Es ist keine weitere Qualifikation nötig. Es empfiehlt sich, die Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe vorab im Team festzulegen. So kann zum Beispiel jeder Patient bei Einlösung einer Verordnung für ein Antihypertensivum angesprochen werden. Hierbei können Apothekensoftware und Patientendatei unterstützen. Der Zeitaufwand der Dienstleistung beträgt schätzungsweise 15 Minuten. Das könnte eine Terminvergabe erfordern.

Benötigt wird ein ruhiger abgeschirmter Platz zum Messen (am besten ein separater Beratungsraum). Vorhanden sein soll ein validiertes Blutdruckmessgerät, am besten eines, das eine vollautomatisierte Dreifachmessung durchführen kann, ein Maßband, um die geeignete Manschettengröße zu bestimmen, geeignete Manschetten für unterschiedliche Oberarm- und Handgelenksgrößen sowie gegebenenfalls ein Taschenrechner, um den Mittelwert zu bilden.

Die üblichen Geräte mit oszillometrischem Messprinzip eignen sich nicht für Patienten mit Herz-Rhythmus-Störungen, Herzschrittmachern, arteriosklerotischen Gefäßveränderungen (ältere Menschen, Diabetes im fortgeschrittenen Stadium) sowie bei fortgeschrittener Schwangerschaft, da sie bei diesen Patienten fehlerhafte Ergebnisse liefern können. Hier ist die klassische Riva-Rocci-Methode mit dem Stethoskop eine Alternative.

Strukturiertes Vorgehen in der Apotheke

Wie soll die Blutdruckmessung in der Apotheke nun ablaufen? Dazu gibt es umfangreiches Arbeitsmaterial auf der ABDA-Website unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen, darunter eine Prozessbeschreibung mit einem übersichtlichen Fließdiagramm, die Standardarbeitsanweisung (SOP) »Blutdruckmessung in der Apotheke« und der »Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Blutdruck)« sowie weitere Arbeitshilfen. Wie bei jeder pharmazeutischen Dienstleistung müssen Apotheke und Patient zuerst eine schriftliche Vereinbarung schließen. Der Patient versichert dabei auch, dass er anspruchsberechtigt ist. 

Zur eigentlichen Messung soll der Patient in der Stunde vor der Messung auf Koffein, Alkohol und Nikotin verzichten. In der Apotheke soll er mindestens fünf Minuten in Ruhe am Messplatz sitzen, bevor es losgeht. In dieser Zeit kann er (gegebenenfalls mithilfe des Apothekenpersonals) den ersten Abschnitt des »Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Blutdruck)« zur Anamnese ausfüllen (ausgedruckt oder digital).

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