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So soll sie ablaufen

Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung

Ab sofort können Apotheken die Blutdruckmessung als honorierte pharmazeutische Dienstleistung anbieten. Was ist dabei zu beachten?
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 14.06.2022  18:00 Uhr

Viele Menschen haben Bluthochdruck und wissen es nicht. Doch je früher ein erhöhter Blutdruck erkannt wird, desto besser die Chancen, Folgeerkrankungen zu vermeiden. Zwar wird der Blutdruck auch bei der Vorsorgeuntersuchung »Check-Up-35« vom Hausarzt erfasst, auf die gesetzlich Versicherte ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre einen Anspruch haben. Doch sank die Beteiligung nach Zahlen von Statista in den vergangenen Jahren kontinuierlich von 42,04 Prozent im Jahr 2010 auf 31,6 Prozent in 2019.

Erst letzten August zeigte eine große globale Analyse im Fachjournal »The Lancet«, dass fast jeder zweite Hypertoniker weltweit nichts von seinem Hochdruck weiß; in Deutschland ist es fast jeder Dritte. Hierzulande erhalten laut Studie nur 64 Prozent der betroffenen Frauen und 61 Prozent der Männer blutdrucksenkende Medikamente. Weniger als die Hälfte von ihnen erreicht die angestrebten Zielwerte. Daher bietet sich die regelmäßige Blutdruckmessung zur Therapiekontrolle und Adhärenzförderung an. Und genau dieses Monitoring ist nun eine pharmazeutische Dienstleistung.

Ziele der Maßnahme sind:

  • Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung; bei nicht kontrolliertem Blutdruck Verweis an Ärztin/Arzt
  • Anpassung beziehungsweise Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei versicherten Personen, deren Blutdruck zu hoch beziehungsweise nicht kontrolliert ist
  • langfristig die Prävention hypertensiver Endorganschäden
  • gegebenenfalls die Identifizierung von Arrhythmien wie Vorhofflimmern

Wem sollte die Blutdruckmessung angeboten werden?

Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten, die nach Selbstauskunft einen bekannten Bluthochdruck haben und mindestens ein verordnetes blutdrucksenkendes Mittel einnehmen. Dazu zählen Diuretika, Betablocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Sartane sowie Clonidin, Moxonidin und Doxazosin. Die »standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck« kann nach einer Neuverordnung oder Änderung der antihypertensiven Medikation erfolgen, wenn der Patient sein Medikament mindestens zwei Wochen einnimmt. 

Diese Blutdruckmessung kann einmal im Jahr erfolgen. Ändert sich die antihypertensive Medikation (neuer Wirkstoff, andere Dosierung etc), auch eher. Gemessen werden sollte, wenn der Patient die neue Medikation mindestens zwei Wochen anwendet.

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