Bio-Logo auf Arzneitees unzulässig |
Ev Tebroke |
27.06.2025 15:15 Uhr |
Die Richter in Luxemburg betonten abschließend, es stehe dem Hersteller solcher Arzneimittel frei, gegebenenfalls das Verfahren zur Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels in Anspruch zu nehmen.
Sollte nach dessen Abschluss die zuständige Behörde feststellen, dass aus einer Produktion im ökologischen Landbau stammende, heilend oder vorbeugend wirkende Stoffe sich günstig auf die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels auswirken, dann wäre eine solche Angabe, also ein Bio-Siegel, auf der äußeren Umhüllung dieses Arzneimittels möglich.