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US-Drogenpolitik

Biden will Marihuana-Besitz entkriminalisieren

US-Präsident Joe Biden hat gestern per Erlass alle Verurteilten begnadigt, die wegen des Besitzes von Marihuana auf Bundesebene schuldig gesprochen worden waren. Zudem wies er das Justiz- und das Gesundheitsministerium an, die Einordnung von Cannabis beschleunigt zu prüfen. Damit ändert er den Kurs der Marihuana-Politik in den USA und will so der Einlösung seines Wahlversprechens näherkommen. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 07.10.2022  12:30 Uhr

US-Präsident Joe Biden hat gestern mehrere Schritte angekündigt, wie er die Marihuana-Politik auf Bundesebene entkriminalisieren will. »Wie ich während meiner Kampagne für das Präsidentenamt oft gesagt habe, sollte niemand im Gefängnis sein, nur weil er Marihuana konsumiert oder besitzt« heißt es in einer Mitteilung, die das Weiße Haus gestern veröffentlichte. »Zu viele Leben wurden wegen unserer gescheiterten Herangehensweise an Marihuana auf den Kopf gestellt. Es ist an der Zeit, dass wir diese Fehler korrigieren«, sagte Biden.

Der US-Präsident kündigte ich eine Begnadigung aller früheren Bundesdelikte des einfachen Besitzes von Marihuana an. »Es gibt Tausende von Menschen, die aufgrund des Besitzes von Marihuana bereits auf Bundesebene verurteilt wurden und denen infolgedessen möglicherweise eine Beschäftigung, Unterkunft oder Bildungsmöglichkeiten verweigert werden«, sagte er. Nach Rechnung der Behörden waren es rund 6500 Personen von 1992 bis 2021, sagten ranghohe Beamte des Weißen Hauses. Aktuell sei niemand deswegen in Bundesgefängnissen inhaftiert. Biden betonte speziell, dass Schwarze Amerikaner häufiger wegen Cannabis-Delikten verfolgt würden – und Verurteilungen deren Leben dauerhaft beeinträchtigten. Zugleich räumten die Regierungsbeamten ein, dass es die meisten Verurteilungen wegen Cannabis-Besitzes nicht auf Bundesebene, sondern nach Gesetzen der Bundesstaaten gab. Biden rufe deren Behörden ebenfalls zu Begnadigungen auf. Im Großteil der 50 US-Bundesstaaten ist der Gebrauch von Marihuana zu medizinischen Zwecken erlaubt, in rund 20 ist er auch generell entkriminalisiert.

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