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Einkaufskonditionen

BGH sieht Skonto als Rabatt

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) über Preisuntergrenzen bei Einkaufskonditionen von Rx-Arzneimitteln verhandelt. Jetzt kam das Urteil: Skonti werden verboten, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Das hat gravierende wirtschaftliche Folgen für die Apotheken.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.02.2024  14:50 Uhr

Nach mehrstündiger Verhandlung und anschließender Beratung ließ der BGH in einem Tenor zur Verhandlung verlauten, dass Skonti beim Einkauf von Rx-Arzneimitteln unzulässig sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Der BGH folgt damit einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) aus dem Juni 2023. »Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Juni 2023 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen«, heißt es im Tenor.

Der aktuelle Skonto-Streit drehte sich um die Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Pharmahändler. Konkret geht es um die Konditionen des Reimporteurs Haemato aus Schönefeld bei Berlin. Diesen hatte die Wettbewerbszentrale verklagt, weil sie in seinen Konditionen einen Verstoß gegen die Preisvorschriften laut Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sieht. Haemato hatte den Apotheken im Direktgeschäft 3,04 Prozent Rabatt plus 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Üblicherweise liegt sein Zahlungsziel bei einem Monat.

Großhändler dürfen Apotheken maximal 3,15 Prozent Rabatt auf Rx-Medikamente gewähren. Einen Deckel für Skonti gibt es bislang nicht  – wohl aber die Frage, wie der Begriff Skonto vor diesem Hintergrund zu definieren ist, unter welchen Voraussetzungen also die Preisnachlässe gewährt werden. Damit beschäftigte sich der BGH. Nachdem die Parteien – die klagende Wettbewerbszentrale sowie der beklagte Reimporteur – ihre Argumente ausgetauscht hatten, ging die Beratung hinter verschlossenen Türen weiter. 

Das nun ausgesprochene Verbot von Skonti dürfte die Apotheken wirtschaftlich hart treffen, denn durch die Kombination aus Rabatten und Skonti können sie beim Rx-Einkauf Geld einsparen. Diese Option fällt durch das Urteil weg.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, kommentierte, das Urteil komme nicht überraschend. Vielmehr bestätige es im Ergebnis die Forderung der Apotheken nach sofortiger spürbarer finanzieller Entlastung der Apotheken. denn es führe zu »einer weiteren erheblichen Belastung der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Apotheken«. Die bestehende Unterfinanzierung werde dadurch weiter verschärft. Die politisch Verantwortlichen müssten also endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Mit dem Urteil dürfe klar geworden sein, dass die finanzielle Situation der Apotheken unverzüglich verbessert werden müsse. »Will man die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht grundsätzlich aufs Spiel setzen, zählt hier jeder Monat«, betonte Hubmann.

Nach Bekanntwerden des Urteils erklärte die  Wettbewerbszentrale gegenüber der PZ, dass nun eine Rechtsfrage geklärt worden sei, die seit 2016 diskutiert wurde. Der Großhandelsverband Phagro will mit einer Einschätzung warten, bis die Urteilsbegründung vorliegt.

 

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