Pharmazeutische Zeitung online
Nachhaltigkeit

BfArM muss Informationen zu Umwelttoxizität herausgeben

Im Jahr 2018 klagte die Juristin und Umweltwissenschaftlerin Kim Teppe dagegen, dass Arzneimittelhersteller bisher keine Studienergebnisse aus Umweltrisikobewertungen veröffentlichen müssen, und forderte Informationen zu Umweltverhalten und -toxizität von Wirkstoffen. Erst im vergangenen Juli gab das Gericht ihr vollumfänglich Recht.
Melanie Höhn
18.12.2023  18:00 Uhr

Mit dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu verpflichtet, die von Arzneimittelherstellern eingereichten Studienberichte zur Umweltrisikobewertung an Kim Teppe herauszugeben. »Das hat die Behörde auch inzwischen gemacht«, erklärte sie gegenüber der PZ.

Die Juristin hatte sich im Rahmen der interdisziplinären Forschungsgruppe »PharmCycle« an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg mit den Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Ökosysteme beschäftigt und an der HAW Hamburg in Kooperation mit der Universität Hamburg zum Umweltrecht promoviert.

Im Rahmen ihrer Promotion reichte sie die Klage vor mehr als fünf Jahren am Verwaltungsgericht Köln ein, dass Arzneimittelhersteller bisher keine konkreten Studienergebnisse aus Umweltrisikobewertungen veröffentlichen müssen, und machte den Anspruch der Öffentlichkeit auf Zugang zu diesen Bewertungen geltend. Sie beantragte beim BfArM unter anderem den Zugang zu den Umweltrisikobewertungen hinsichtlich 58 verschiedener Arzneimittel.

Informationen über Emissionen sind trotz Betriebsgeheimnissen bekanntzugeben

»Meine Forderung war, dass Umweltrisikobewertungen, die ich seinerzeit für ein Forschungsprojekt benötigte, vom BfArM auch dann herausgegeben werden müssen, wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Unternehmen dem entgegenstehen. Dem ist das Gericht gefolgt«, freut sich die Juristin. Bei den Umweltrisikobewertungen handelt es sich laut Gericht um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG).

Insbesondere sei nicht ersichtlich, wieso eine Umweltrisikobewertung pauschal Urheberrechtsschutz genießen solle. Zudem überwiege im Rahmen einer Abwägung das öffentliche Interesse, da mit dem Auskunftsbegehren als Hauptanliegen ein Umweltschutzinteresse verfolgt werde.

Zwar gab das BfArM der Klägerin im September 2018 teilweise die Informationen zu einigen Arzneimitteln heraus, doch es lehnte die Anträge hinsichtlich der beiden Arzneimittel »Ibuprofen T. 400 mg Weichkapseln« und »Thomapyrin U. 400mg/100mg Filmtabletten« ab – nach dem Urteil musste die Behörde auch diese Umweltrisikobewertungen an Kim Teppe herausgeben.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa