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Änderung der AMVV

BfArM gibt neue T-Rezept-Vordrucke aus

Für die Verordnung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid gibt es neue T-Rezept-Formulare. Hintergrund ist eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).
Cornelia Dölger
11.08.2022  16:30 Uhr

Bei der Verordnung von Lenalidomid-, Pomalidomid- und Thalidomid-haltigen Arzneimitteln gelten besondere Vorgaben – unter anderem zählte bislang dazu, dass der verordnende Arzt den Patienten bei Beginn der Behandlung die Gebrauchsinformation des jeweiligen verordneten Fertigarzneimittels aushändigt. Dies regelte § 3a Abs. 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).

Seit aber Lenalidomid-Generika verfügbar sind, ist der generische Austausch bei den entsprechenden T-Rezepten möglich; Apotheken müssen seitdem in vielen Fällen anstelle des verordneten Arzneimittels ein preisgünstigeres abgeben. Der Arzt, der die Gebrauchsinformationen normalerweise abgibt, kann also nicht wissen, welches Präparat der Patient in der Offizin bekommt, wenn er Lenalidomid ohne Aut-idem-Kreuz verschreibt. In der seit 1. März 2022 gültigen Neufassung des entsprechenden § 3 AMVV wurde der Satzteil zur Aushändigung der Gebrauchsinformation daher gestrichen («und die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels«). 

Entsprechend musste auch der Text auf dem T-Rezept angepasst werden – was inzwischen offenbar geschehen ist, denn seit dem 8. August gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue Vordrucke für Ärzte aus, die auf der überarbeiteten AMVV-Fassung ohne den Passus zur Aushändigung der Gebrauchsinformationen beruhen. Die alten Formulare bleiben weiterhin gültig  und sollen zunächst unter Streichung des entsprechenden Satzes für die Verordnung verwendet werden.

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