Bessere Beratung für Patientenverfügungen nötig |
Patientenverfügungen schließen häufig eine Organspende aus – ohne, dass es dem Verfügenden bewusst ist. / Foto: Adobe Stock/WoGi
Die meisten Menschen nutzen die Verfügungen, um eine Behandlung zu begrenzen. »Sie wollen natürlich sterben und schließen deshalb Intensivtherapie in unterschiedlichen Krankheitssituationen aus.« Wer dies ablehne, schließe aber auch die Organspende aus, erläuterte Brysch. »Dieses Problem ist den meisten Menschen nicht bewusst, obwohl sie der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen.«
Viele Patientenverfügungen zeigten, dass es in der Praxis trotz vieler Informationen oft nicht gelinge, einen solchen Widerspruch im Text aufzulösen. »Es braucht daher eine umfassende und persönliche Beratung«, forderte Brysch. Sie müsse Pro und Contra benennen und sich individuellen Fragen und Ängsten stellen. »Entscheidend ist, dass ein solches Gespräch ergebnisoffen geführt wird.«
Mit grundlegenden Fragen der Organspende befasst sich am heute auch der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung. Mehrere geladene Organisationen und Initiativen sprechen sich in Stellungnahmen für eine »doppelte Widerspruchslösung« aus, die eine Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anstrebt. Demnach sollen alle Volljährigen als Organspender gelten. Man soll dazu aber später Nein sagen können.
Dagegen wenden sich unter anderem die beiden großen Kirchen. Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie, Robert Nuscheler, schlug eine Malus-Regelung vor. »Wer einer Spende widerspricht, wird dann, wenn er selbst einmal ein Organ benötigt, weiter hinten auf die Warteliste gesetzt«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland heute. Es sei nicht einzusehen, »warum Menschen, die nicht zur Organspende bereit sind, dieselben Chancen auf ein Organ haben sollen wie potenzielle Spender«.