Beschleunigte Abstimmung im Bundestag |
Fristverkürzung für Abstimmung im Bundestag: Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Paragraf 219a wurde beschleunigt. / Foto: dpa
Bereits an diesem Donnerstag stimmt der Bundestag über den Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen ab. Den entsprechenden Regierungsentwurf überwies das Parlament ohne Debatte am Mittwoch formal in die zuständigen Ausschüsse. Damit machten die Abgeordneten den Weg für eine Abstimmung am Donnerstagnachmittag frei.
Mit der umstrittenen Reform des Paragrafen 219a sollen sich Schwangere leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können. Anders als bisher dürften dann Ärzte und Kliniken darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssten sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.
In der vergangenen Woche hatte das Parlament in erster Lesung bereits über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten und ihn in die Ausschüsse verwiesen. Um schon an diesem Donnerstag über die geplante Reform abstimmen zu können, musste aber ein gleichlautender Regierungsentwurf nachgeschoben werden. Eine Fristverkürzung, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, gibt es laut Bundestags-Geschäftsordnung nämlich nur bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, nicht aber bei Entwürfen einzelner Fraktionen.