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Selbstmedikation
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Bei Pollenallergie richtig beraten

Allergiesymptome rasch lindern, zu einer ärztlichen Kontrolle raten, über mögliche Kreuzallergien informieren – all dies kann zur Beratung von Patienten mit Pollenallergie gehören.
AutorKontaktMaria Pues
Datum 10.04.2024  07:00 Uhr

Verordnung und Erstattung von Antiallergika sind möglich

Auch wenn sich mit rezeptfreien Arzneimitteln Allergiebeschwerden spürbar lindern lassen, empfiehlt sich der Gang zum Haus- oder Facharzt. Auf diese Weise lassen sich die (Eigen-)Diagnose sichern sowie die Therapie engmaschig überwachen und gegebenenfalls intensivieren, etwa bei einem Etagenwechsel. Bei stärkeren Beschwerden kommt möglicherweise eine Hyposensibilisierung in Betracht.

Nicht zuletzt sind Antiallergika unter bestimmten Voraussetzungen verordnungs- und erstattungsfähig. Dies ist etwa bei anhaltenden mäßigen bis starken Beschwerden der Fall, die mit gestörtem Schlaf und/oder Schwierigkeiten in der Schule oder am Arbeitsplatz infolge gestörter Konzentration und/oder beeinträchtigen Alltagsaktivitäten und/oder anderen störenden Symptomen einhergehen.

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