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Impfen in der Apotheke
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Bei Grippe und Corona sollte nicht Schluss sein

Seit Juli 2022 dürfen Apothekerinnen und Apotheker in der Regelversorgung gegen Grippe impfen, seit Januar dieses Jahres auch gegen das Coronavirus. Bei einer Diskussionsrunde bei der Expopharm in Düsseldorf forderten Vertreter aus Politik, Industrie, Wissenschaft und Offizin, Apothekern zu erlauben, gegen weitere Infektionserkrankungen zu impfen. Themen der Runde waren auch die Bedeutung und Rahmenbedingungen des Impfens in der Apotheke.
AutorKontaktWiebke Gaaz
Datum 05.10.2023  11:00 Uhr

Zwischenfälle sind sehr selten

Manfred Schubert-Zsilavecz, Pharmazieprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, äußerte ebenfalls die Ansicht, dass Apothekerinnen und Apotheker zu einer höheren Durchimpfungsrate der Bevölkerung beitragen könnten. Er wies daraufhin, dass Apotheker den Sicherheitsaspekt sehr ernst nähmen und dass sie in Schulungen auf Zwischenfälle vorbereitet werden. Bisher seien jedoch weltweit nur sehr wenige Komplikationen aufgetreten, informierte Schubert-Zsilavecz.

Rechtsanwalt Ulrich Grau stellte die aktuellen rechtlichen Vorgaben zu Impfungen in Apotheken vor. Grau ist Partner in der Kanzlei D+B Rechtsanwälte, eine der größten Kanzleien im Gesundheitswesen. Demnach regelt § 20c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die dauerhafte Berechtigung von Apothekern zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen und Corona-Impfungen. Sichergestellt sei per Gesetz, dass nur in öffentlichen Apotheken geimpft werden dürfe (und nicht etwa in Krankenhaus-Apotheken), und dass die Schulung der impfenden Pharmazeuten durch einen Arzt erfolgen müsse, erklärte Grau. Es müsse beachtet werden, dass gegen Grippe nur Personen ab 18 Jahren geimpft werden dürfen. Im Fall der Corona-Schutzimpfung dürfen alle Personen ab 12 Jahren geimpft werden.

Das SGB V schreibt in § 132 zudem vor, dass der GKV-Spitzenverband und der DAV einen Vertrag über die Durchführung von Impfungen gegen Grippe und Corona abschließen sollen, der unter anderem die Vergütung, Abrechnung und Dokumentation regelt. Dieser liegt seit dem 12. Mai dieses Jahres in der aktuellen Fassung vor.

Das Impfen als apothekenübliche Dienstleistung sei klar in der Apothekenbetriebsordnung geregelt, führte Grau aus. Insgesamt sei der Gesetzgeber vernünftig und umfangreich vorgegangen, um die Impfung als Regelleistung in der Apotheke zu implementieren, so Grau.

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