Bedeutung von Labordiagnostik wird unterschätzt |
Jennifer Evans |
27.05.2021 16:30 Uhr |
Darüber hinaus sieht der VDGH die In-vitro-Diagnostika als »eigenständige Gruppe« im Bereich der
digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), etwa wenn es um Diabetes-Selbstmanagement geht. Das bedeutet, die Kassen sollten diese – wie Medizinprodukte auch – erstatten. »Häufig richtet sich das Augenmerk von Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Apothekerverbänden einseitig auf die Kosten der Glukoseselbstmessung, sei es durch Quotenvorgaben oder durch Umstellungspauschalen für den Wechsel auf Messsysteme der niedrigsten Preisklassen«, heißt es in dem Papier. Die VDGH-Mitglieder versprechen mehr Qualität, indem sie Liefer- und Serviceketten »engmaschig kontrollieren» und ihr »weltweites System für Reklamationen und Rückrufe« nutzen. Außerdem bieten sie Anwendern nach eigenen Angaben eine kostenfreie und mehrsprachige Hotline, bei der geschultes Fachpersonal zu Verfügung steht. Dieser Service wird »durch die persönliche Betreuung vor Ort ergänzt«, heißt es.
Insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck können die DiGAs auch in der Apotheke eine Rolle spielen. Auf Wunsch des Patienten sollen die Pharmazeuten die App-Daten mit in ihre Beratung einbeziehen. Das ist Teil des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG).
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