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Covid-Impfungen

Bayerische Ärzte impfen ab 1. April mit Astra-Zeneca

In Bayern sollen die Corona-Impfungen bereits in der kommenden Woche starten, früher also als im Rest der Republik. Wie das alles ablaufen soll, darüber informiert nun der Bayerische Apothekerverband (BAV) in einem Rundschreiben.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 26.03.2021  14:00 Uhr

Gleich nach Ostern sollen die Hausärzte damit beginnen, Patienten gegen das Coronavirus zu impfen. Die Apotheken und der Großhandel organisieren alles, damit die Impfstoffe rechtzeitig in die Praxen gelangen. In den Bundesländern laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren, denn die Zeit bis zum Starttermin, den die Regierung vergangene Woche festgelegt hatte, ist knapp bemessen. Die Bayern haben sich aber noch ein sportlicheres Ziel gesetzt und gehen erstmal einen Sonderweg. Im Freistaat sollen die Ärzte bereits ab dem 1. April 2021 anfangen zu impfen.

Über die Details rund um die Verteilung der Impfdosen informiert nun der Bayerische Apothekerverband (BAV) in einem Rundschreiben. Während es zunächst noch einige Details zu klären gab, wie die Pharmazeutische Zeitung berichtete, sieht der neue Plan nun folgendes vor: Zunächst kontaktiert die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) die ausgewählten Arztpraxen. Diese bekommen dann 20 Impfdosen, also zwei Fläschchen des Impfstoffs Astra-Zeneca mit je 10 Dosen. Nach Angaben des BAV erfolgt die Lieferung über den Großhandel bis spätestens zum 30. März 2021. Die Auslieferung an die Arztpraxen soll demnach umgehend stattfinden.

Ärzte müssen Apotheke kontaktieren

Aufgabe der Ärzte ist es, ihre Bezugsapotheke zu benachrichtigen, dass diese eine Impfstofflieferung bekommt. Im Vorfeld mussten die Mediziner nämlich bereits der KBV die entsprechende Offizin nennen, mit der sie zusammenarbeiten. In die Praxis bringen muss die Apotheke vor Ort allerdings nur den Impfstoff selbst und nicht etwaiges Zubehör wie Spritzen, Tupfer oder Desinfektionsmittel. Der BAV plant außerdem – sofern zeitlich und technisch realisierbar – alle Bezugsapotheken noch vor der Auslieferung darüber in Kenntnis zu setzen, welche Arztpraxen sie beliefern sollen.

»Sollte der Arzt Sie bitten, sich an den Bayerischen Apothekerverband e.V. zu wenden, um den Großhändler zu benennen, so ist dies nicht mehr erforderlich, da wir Sie bereits hierzu abgefragt haben und die Daten vorliegen«, so der BAV. Weitere Details zur Abrechnung verspricht der Verband bald in einem weiteren Schreiben zu liefern.

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