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Lieferengpassgesetz

Ausschuss winkt Änderungen durch

Das Lieferengpassgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen heute zugestimmt. Damit rücken für die Apotheken der Wegfall der Präqualifizierung und die Abschaffung der Nullretaxation bei Formfehlern näher. Mit dem Gesetz sollen auch die flexiblen Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln bei Lieferengpässen fortgeführt werden.
Anne Orth
21.06.2023  16:30 Uhr

Austauschfreiheiten in der Regelversorgung

Zudem sollen die flexiblen Austauschmöglichkeiten bei nicht verfügbaren Arzneimitteln auch künftig gelten. Die Austauschfreiheiten waren während der Corona-Pandemie eingeführt und mit dem »Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung« (UPD-Gesetz) zunächst bis zum 31. Juli 2023 verlängert worden. Mit dem ALBVVG sollen die erweiterten Austauschmöglichkeiten für Apotheken im Fall von Lieferengpässen dauerhaft etabliert werden.

Der Gesundheitsausschuss gab auch grünes Licht für weitere Änderungen. Demnach sollen Krebsmedikamente (Onkologika) in die neue Richtlinie für eine erhöhte Bevorratung aufgenommen werden, um einer Gefährdung der Arzneimittelversorgung bei Lieferengpässen oder Mehrbedarfen entgegenzuwirken.Anders als im Referentenentwurf war dies im Kabinettsentwurf nur noch für Antibiotika vorgesehen, was zu viel Kritik geführt hatte.  Weiterhin sollen in den Ländern rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking geschaffen werden. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Nutzer sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden. Darüber hinaus soll die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese auch künftig möglich sein.

WvD droht mit Klage

Gegenwind zu den Plänen ließ nicht lange auf sich warten. So will das Bündnis »Wir versorgen Deutschland« (WvD) – ein Zusammenschluss von Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung – rechtliche Schritte gegen die geplante Befreiung der Apothekenteams von der Präqualifizierung prüfen. Der WvD kritisierte in einer heute veröffentlichen Mitteilung die »einseitige und sachfremde Bevorteilung der Apotheken zu Lasten aller übrigen Leistungserbringer«. In der geplanten Befreiung der Apothekenteams von der Präqualifizierung sieht das Bündnis eine Verletzung der Grundsätze des freien und gleichen Marktzuganges im Hilfsmittelbereich. »Gesetzlich Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass die strengen Regeln bei der Abgabe von Hilfsmitteln überall gleichermaßen gelten«, erklärten die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau.

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