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Bundesrat
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Ausschuss empfiehlt Ausnahmen beim Makelverbot

Die geplanten Regelungen zum E-Rezept im Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) werden dem Versorgungsalltag nicht gerecht, findet der Gesundheitsausschuss des Bundesrats und empfiehlt der Länderkammer, Nachbesserungen in puncto Makelverbot anzuregen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 05.05.2020  13:14 Uhr

G-BA soll Ausnahmen definieren

Für den Versorgungsalltag würde das bedeuten, der Verordnende kann entweder selbst die Rezepte übermitteln oder der Patient nennt ihm seine Stammapotheke, an die das E-Rezept gehen soll. Die Zustimmung zu diesem Vorgehen muss der Versicherte jedoch jederzeit widerrufen können, hebt der Ausschuss hervor. »Ziel muss es sein, an einem grundsätzlichen Makelverbot festzuhalten, gleichzeitig jedoch Ausnahmesituationen zu definieren, um den Versorgungsalltag vollumfänglich abdecken zu können.« Eine entsprechende Richtlinie für etwaige Ausnahmefälle soll demnach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen.

Das PDSG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Eine Stellungnahme, die sich aus den Empfehlungen an das Plenum der Länderkammer ableitet, ist dem Bundesrat im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens aber grundsätzlich möglich.

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