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Heilberufsausweise

Ausgabe des HBA für Gesundheitsberufe startet

Die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) für nicht verkammerte Gesundheitsberufe startet. Wie das Land Nordrhein-Westfalen heute mitteilte, nimmt das dafür zuständige elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) den Pilotbetrieb auf. Zunächst kommen Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten aus NRW zum Zug. Andere Berufsgruppen sollen nach und nach folgen.
Ev Tebroke
20.01.2022  07:00 Uhr

Apotheker, Ärzte und Co. können sich mittels elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) persönlich für die Nutzung der Telematik-Infrastruktur (TI) als Heilberufler identifizieren. Diesen Ausweis erhalten sie über die jeweiligen Landesberufskammern. Damit auch nicht verkammerte Berufe im Gesundheitswesen Zugriff auf Anwendungen wie etwa die elektronische Patientenakte (EPA), das E-Rezept oder elektronische Notfalldaten bekommen können, benötigen auch sie einen solchen HBA. Für die Ausgabe ist künftig das sogenannte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Das eGBR mit Sitz im westfälischen Münster befindet sich derzeit zwar noch im Aufbau. Doch die ersten Gesundheitsberufe können ab sofort dort einen HBA beantragen. Wie das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte, startet der Pilotbetrieb.

Zunächst können demnach nur Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten, die ihre Berufserlaubnis in NRW erhalten haben, einen Ausweis beantragen. Beschäftigte der zugangsberechtigten Heilberufe aus den weiteren Bundesländern sollen ab dem 1. Quartal des Jahres 2022 ebenfalls nach und nach folgen, so das Gesundheitsministerium in NRW. Dann soll das Register voraussichtlich in den Vollbetrieb übergehen.

HBA für Pharmazieingenieure 

Auch für die Apothekenmitarbeiter ist ein solcher HBA wichtig, um im Zuge des E-Rezepts die Verordnungen entsprechend bedienen oder auf die EPA zugreifen zu können. Insbesondere Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten sind auf diesen Ausweis angewiesen, um im Vertretungsfall auch Änderungen an der elektronischen Verordnung vornehmen zu können. Zuletzt hatte sich die ABDA um eine Übergangslösung bemüht bis das eGBR den Dienst aufnimmt. Dabei hieß es zunächst auch, dass die Gematik die Ausweis-Ausgabe interimsmäßig übernimmt. Doch so wie es aussieht, braucht es diese Zwischenlösung nicht mehr. Denn mit der Verlängerung der E-Rezept-Testphase und dem Aufschub des bundesweiten E-Rezept-Starts ist wieder mehr Zeit für die HBA-Ausgabe. So scheint es dabei zu bleiben, dass wie ursprünglich geplant das eGBR diese Aufgabe übernimmt.

Das Register fungiert künftig als gemeinsame Stelle aller Bundesländer zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen. Sie ist zudem für die Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen zuständig, also für die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) mit der sich etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen in der TI als Institution verifizieren.

 

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