Pharmazeutische Zeitung online
Entlassmanagement

G-BA beschließt Umsetzungsregeln

22.12.2015  09:13 Uhr

Von Christina Müller / Klinikärzte dürfen künftig ihren Patienten bei der Entlassung auch Medikamente verschreiben. Wie das genau aussehen soll, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelrichtlinie festgelegt. Die vorab geäußerte Kritik der Apotheker an den Regelungen blieb dabei aber unberücksichtigt.

Klinikärzte dürfen in Zukunft ihren Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus Arznei- und Hilfsmittel für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Der G-BA hat letzte Woche in Berlin die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts beschlossen und damit die Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes fristgerecht umgesetzt. 

 

Mit der Ergänzung der Richtlinie will der G-BA Versorgungslücken schließen, die bislang bei Krankenhausentlassungen regelmäßig aufgetreten waren. Der Beschlu­ss verlangt jedoch vor der Ausstellung eines Rezepts eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Klinik: Diese habe »zu prüfen, ob für die Versorgung der oder des Versicherten mit Arzneimitteln unmittelbar nach der Entlassung eine Verordnung erforderlich ist«.

 

Zudem müssen Krankenhausärzte laut G-BA auch die Möglichkeit einer Mitgabe von Medikamenten in Erwägung ziehen. Diese sei »insbesondere dann vorrangig, wenn die medikamentöse Behandlung durch die Reichweite der mitgegebenen Arzneimittel abgeschlossen werden kann«. Demnach müssen Kliniken jeden Einzelfall prüfen und individuelle Entscheidungen treffen.

 

Die ABDA hatte den Entwurf bereits im Oktober kritisiert. Auf Grundlage der nun beschlossenen Regelungen könnten Ärzte nicht rechtssicher handeln. »Die daraus resultierende Unsicherheit wird den Versorgungsablauf empfindlich stören«, hatte die ABDA in einer Stellungnahme geschrieben.

 

Vorschlag der Apotheker

 

Der Richtlinie zufolge dürfen Klinikärzte stets nur eine Packung mit dem kleinsten Größenkennzeichen verschreiben. Sollte es das Präparat nicht als N1 geben, können sie auf eine Packung ausweichen, deren Größe die einer N1-Packung nicht überschreitet. Diese Vorgabe ist laut ABDA unrealistisch, da sie »Kenntnisse bei den verordnenden Ärzten über die rechtlichen Rahmenbedingungen voraussetzt, die nicht gegeben sind«. Den Vorschlag der Apotheker, Ärzte sollten in diesem Fall einfach eine Packung mit dem nächstgrößten Kennzeichen verordnen dürfen, hatte der G-BA nicht aufgegriffen.

 

Der Beschlusstext wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Sollte das Ministerium mit den Regelungen einverstanden sein, treten sie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa