Reform der Reform und erste Klage |
15.12.2009 14:42 Uhr |
Von Ute Cordes / Zum 1. Januar 2009 ist die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in Kraft getreten. Freibeträge wurden angehoben, Steuersätze aber auch, neue Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen eingeführt – und jetzt soll nachgebessert werden. Gleichzeitig ist ein erstes Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
In dem Verfahren beim Bundesfinanzhof geht es um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der seit Anfang des Jahres geltenden Regelungen. Durch die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wurden die persönlichen Freibeträge gerade im engen Verwandtenkreis spürbar angehoben. Verlierer der Reform waren aber zum Beispiel Geschwister, Neffen und Nichten. Erhalten diese Personen Schenkungen können sie zwar von einem leicht erhöhten Freibetrag profitieren, müssen aber seit dem 1. Januar 2009 auch einen höheren Steuersatz in Kauf nehmen (siehe Tabelle 1). Damit sind Geschwister, Neffen und Nichten Personen gleichgestellt, die in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zum Schenker stehen. Dies ist nicht nur Gegenstand eines Beschwerde-Verfahrens beim Bundesfinanzhof. Auch der Gesetzgeber will hier nachbessern. Durch das Wachtstumsbeschleunigungsgesetz sollen die Steuersätze wieder heruntergesetzt werden.
Die Erbschaftsteuer wird nach den in Tabelle 2 dargestellten Prozentsätzen erhoben. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für Betriebsvermögen eine Verschonung vor: 85 Prozent des Wertes des Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn der Betrieb über einen Zeitraum von sieben Jahren weder verkauft noch aufgegeben wird und nicht wesentliche Betriebsgrundlagen entnommen werden. Außerdem müssen in diesem Zeitraum bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern 650 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Übergabe erreicht werden. Auf Antrag werden 100 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei gestellt. Hier gilt dann eine Behaltefrist von zehn Jahren und es müssen bei Betrieben von mehr als zehn Mitarbeitern 1000 Prozent der Lohnsumme in dem Zeitraum von zehn Jahren erreicht werden. Die geplanten Änderungen zeigt die Tabelle 3.
Schenkungen an Personen der Steuerklasse II sollten also unbedingt erst im Jahr 2010 erfolgen. /
Ein Faltblatt mit Übersichten über die seit 2009 geltende Rechtslage im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann kostenlos per Fax bei der Treuhand Hannover abgerufen werden; ein Bestell-Formular finden Sie im Serviceteil der Druckausgabe.
Steuerklasse | Personenkreis | Freibetrag bis einschl. 2008 | Freibetrag seit 2009 |
---|---|---|---|
I | Ehegatte | 307 000 Euro | 500 000 Euro |
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder | 205 000 Euro | 400 000 Euro | |
Enkelkinder | 51 200 Euro | 200 000 Euro | |
Eltern und Großeltern bei Erbschaften | 51 200 Euro | 100 000 Euro | |
II | Eltern und Großeltern bei Schenkungen; Geschwister, Neffen, Nichten; Stiefeltern, Schwiegereltern; geschiedene Ehegatten | 10 300 Euro | 20 000 Euro |
III | alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel), Zweckzuwendungen | 5200 Euro | 20 000 Euro |
gleichgeschlechtliche Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft | 5200 Euro | 500 000 Euro |
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich ...Euro | Prozentsatz in der Steuerklasse aktuell (2009)/ab 1.1.2010 (geplant) | ||
---|---|---|---|
I | II | III | |
75 000 | 7/7 | 30/15 | 30/30 |
300 000 | 11/11 | 30/20 | 30/30 |
600 000 | 15/15 | 30/25 | 30/30 |
6 000 000 | 19/19 | 30/30 | 30/30 |
13 000 000 | 23/23 | 50/35 | 50/50 |
26 000 000 | 27/27 | 50/40 | 50/50 |
über 26 000 000 | 30/30 | 50/43 | 50/50 |
Grundmodell (85 Prozent Freistellung) | Antragsmodell (100 Prozent Freistellung) | |||
---|---|---|---|---|
jetzige Rechtslage | geplante Rechtslage | jetzige Rechtslage | geplante Rechtslage | |
Behaltefrist | 7 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre | 7 Jahre |
Lohnsumme | 650 Prozent | 400 Prozent | 1000 Prozent | 700 Prozent |
Anzahl Arbeitnehmer, ab der die Lohnsumme einzuhalten ist | 10 | 20 | 10 | 20 |
Ute Cordes ist Steuerberaterin und Mitarbeiterin der Steuerabteilung der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover, Telefon 0511 83390-0, www.treuhand-hannover.de.