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Rahmenvertrag

Neue Gespräche über Nullretax

10.12.2013  18:03 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Nach dem Nullretax-Urteil am Bundessozialgericht wollen Krankenkassen und Apotheker die Verhandlungen über den Rahmenvertrag zur Arzneimittel­versorgung wieder aufnehmen. Am 19. Dezember soll es die ersten Gespräche geben.

Damit gehen die Verhandlungen über den Vertrag in eine weitere Runde. Eigentlich hatten sich beide Seiten bereits Ende Juni auf die konkreten Vertrags­inhalte geeinigt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte seine abschließende Unterschrift in letzter Minute jedoch verweigert.

 

Hintergrund war ein Urteil am Bundessozial­gericht (BSG). Die Richter hatten sich Anfang Juli mit der Frage befasst, ob Kassen ein Rezept um den gesamten Rechnungsbetrag kürzen dürfen, wenn der Apotheker ein anderes als das vorgesehene Rabattarznei­mittel abgibt. Grundsätzlich seien Nullre­ta­xa­tionen in einem solchen Fall möglich, so das Gericht. Aus Sicht der Kassen berücksichtigt der verhandelte Rah­men­ver­trag diese Entscheidung möglicher­weise nur unzu­rei­chend. Sie wollten daher zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann erneut über den Vertrag sprechen. Vor Kurzem haben die Richter ihre Entschei­dungs­gründe nun vorgelegt.

 

Die Apotheker sind mit dem Rahmenvertrag in seiner jetzigen Form hingegen zufrieden. Auch das BSG-Urteil findet nach Meinung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ausreichend Berücksichtigung. »Aus unserer Sicht muss an dem Vertrag nichts mehr geändert werden«, sagte DAV-Chef Fritz Becker.

 

Treffen zur Aut-idem-Liste

 

Ob die Kassen nach Durchsicht der Urteilsbegründung Nachbesserungsbedarf sehen, ist unklar. Der GKV-Spitzenverband mochte sich dazu auf Nachfrage nicht äußern. Man wolle zunächst die weiteren Gespräche abwarten, sagte ein Sprecher. Möglicherweise werden sich die Verhandlungen über den Vertrag erneut hinziehen. Neben dem 19. Dezember haben sich Apotheker und Kassen vorsichtshalber auch im nächsten Jahr jeweils einen Tag im Monat für Gespräche freigehalten.

 

Auch im Streit um die sogenannte Aut-idem-Liste werden sich beide Seiten vielleicht schon bald wieder zusammensetzen. Die Aufstellung nicht austauschbarer Wirkstoffe soll als Anhang ebenfalls Teil des neuen Rahmenvertrags werden. Kassen und Apotheker verhandeln allerdings gesondert über das Papier. Laut ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz soll es in Kürze einen neuen Termin vor der Schiedsstelle geben. Unklar ist allerdings noch, ob deren Vorsitzender Rainer Hess tatsächlich versuchen wird, noch ein Ergebnis im Schiedsverfahren zu erzielen. Andernfalls könnte es am Ende auf eine politische Lösung hinauslaufen.

 

Zuletzt war es Krankenkassen und Apothekern abermals nicht gelungen, in bilateralen Gesprächen eine Lösung zu finden. Seit Monaten diskutieren beide Seiten nun schon über die Auswahl von Wirkstoffen, die im Rahmen von Rabattverträgen grundsätzlich nicht substituiert werden dürfen. Im Sommer war der Streit schließlich vor der Schiedsstelle gelandet.

 

Das dortige Verfahren war auf Wunsch der Kassen im Oktober allerdings vorübergehend ausgesetzt worden. Zwei Monate hatten beide Seiten für erneute Verhandlungen veranschlagt – ohne Erfolg. Die Frist für eine Einigung außerhalb der Schiedsstelle ist inzwischen abgelaufen. Die Apotheker hatten zuletzt 20 Wirkstoffe vorgeschlagen. Die Kassen hielten davon dem Vernehmen nach lediglich zwei Arzneistoffe für akzeptabel.

 

Auch die Politik drängt auf eine Lösung des Problems. Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Liste zu beauftragen. Gelingt es auch ihm nicht, die Aufstellung innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen, soll der Gesundheitsminister entscheiden. /

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