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Notdienstpauschale

213 Euro für jeden Dienst

10.12.2013  18:03 Uhr

Von Anna Hohle und Stephanie Schersch / Noch vor Jahresende sollen die Apotheker voraussichtlich 213 Euro für jeden im August und September geleisteten Notdienst erhalten. Apotheken, die dem Notdienstfonds keine oder unvollständige Daten geliefert haben, müssen 46 Euro Strafe zahlen.

Laut Fondsgeschäftsführer Rainer Gurski wird der Deutsche Apotheker­verband (DAV) die Höhe der Notdienstpauschale voraussichtlich am 20. Dezember endgültig festlegen. Man wolle versuchen, den Auftrag anschließend noch am selben Tag an die Banken weiterzuleiten, damit »die Apotheker das Geld noch in diesem Jahr auf dem Konto haben«, sagte Gurski.

 

Die Auszahlung der Notdienstvergütung hatte sich verzögert, weil nicht alle Apo­the­ken rechtzeitig bis zum 25. November die Zahl der an Selbstzahler und Privat­ver­si­cherte abgegebenen Rx-Packun­gen übermittelt hatten. Mehr als 10 000 Belege gingen zu spät ein, 800 fehlten ganz oder waren unplausibel. Die von den Apotheken­rechenzentren ermittelten Zahlen der auf Kassenrezept abgegebenen Präparate waren hingegen pünktlich beim Fonds eingetroffen. Die Packungszahl ist ausschlaggebend für die Finanzierung der Notdienstpauschale. Denn für jede ab­ge­ge­be­ne Rx-Packung müssen Apotheker seit August 16 Cent in den Notdienstfonds einzahlen.

 

Man habe die verspäteten Belege nun nachträglich einberechnet und die Packungszahl für 800 Apotheken geschätzt, teilte Gurski mit. Bei diesen Apotheken wird nun eine Strafgebühr von 46 Euro fällig. Die Abgabe bleibt damit allerdings weit hinter der Maximalstrafe zurück, die der Notdienstfonds Apotheken in Rechnung stellen darf, die keine vollständigen Daten liefern. Laut Gesetz ist eine Gebühr von bis zu 500 Euro möglich. Diesen Betrag wollte man jedoch noch nicht ausschöpfen. Schließlich ist das mit der Notdienstpauschale verbundene Procedere für alle Beteiligten neu. Zunächst solle sich das Verfahren daher bei allen einspielen, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Die 46 Euro decken lediglich den Personal- und Sachaufwand ab, die dem Fonds durch das Schätzen entstanden ist.

 

Becker geht davon aus, dass die Anlaufschwierigkeiten schon bei der nächsten Auszahlung der Notdienstpauschale weitgehend überwunden sein werden. Die Ausschüttung für die Monate September bis Dezember erfolgt spätestens im März. Wie hoch die Mahngebühr dann ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Sie wird jedes Mal neu festgesetzt.

 

Verspätete Einzahlung

 

Was mit Geldern geschieht, die nicht mehr rechtzeitig vor Ausschüttung der Pauschale in den Fonds eingezahlt werden, steht Gurski zufolge noch nicht fest. Es könne sein, dass sie bei der nächsten Zahlung berücksichtigt oder für Rücklagen im Fonds verwendet werden. Da deutsche Apotheken durchschnittlich zwei Notdienste pro Monat leisten, können sie laut Gurski nun im Schnitt mit Auszahlungen von 800 bis 1000 Euro im Dezember rechnen. /

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