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Erstattungsbetrag

Abrechnung soll im Februar starten

11.12.2012  18:03 Uhr

Von Stephanie Schersch / Apotheker, Hersteller und Großhändler setzten sich gegen den Vorwurf der Krankenkassen zur Wehr, die Abwicklung der neuen Erstattungsbeträge zu blockieren. Ab Februar soll die Abrechnung beginnen.

Für insgesamt 12 Arzneimittel haben Krankenkassen und Hersteller bislang im Anschluss an eine Nutzenbewertung einen Erstattungsbetrag nach den Vorgaben des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) verhandelt. Diese Beträge könnten bislang allerdings nicht abgerechnet werden, da Hersteller, Großhändler und Apotheker die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen hätten, so die Klage des GKV-Spitzenverbands in der vergangenen Woche. Man werde die Blockade nicht länger hinnehmen, zitierte das »Handelsblatt« den Verband. »Die Schonfrist, die wir den Herstellern und Händlern eingeräumt haben, ist vorbei.«

In einer gemeinsamen Stellungnahme wiesen Apotheker, Hersteller und Großhändler den Vorwurf der Kassen als unhaltbar zurück. Man setzte Recht und Gesetz um und halte sich – im Gegensatz zum GKV-Spitzenverband – an getroffene Vereinbarungen, heißt es in dem Papier. Mitgliedsunternehmen und Softwarehäuser seien über das neue Abwicklungsverfahren und die EDV-technische Umsetzung informiert. »Die Abrechnung startet zum 1. Februar 2013.« Darüber hinaus gehe den Kassen kein Geld verloren, da die Hersteller die in der Zwischenzeit fälligen Rabatte nachträglich erstatteten.

 

Unklar ist allerdings nach wie vor, auf welcher Basis künftig die Margen von Apothekern und Großhändlern berechnet werden. Die Krankenkassen hoffen auf Einsparungen und fordern daher den niedrigeren Erstattungsbetrag als Berechnungsgrundlage. Diese Auffassung habe auch das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. »Alles andere würde dem Ziel des Gesetzes, die Ausgaben der Beitragszahler für neue Arzneimittel stärker an den patientenrelevanten Zusatznutzen zu koppeln, entgegenlaufen.« Aus Sicht von Apothekern und Großhändlern muss hingegen wie bislang auch der Listenpreis des Herstellers Grundlage für die Berechnung der Aufschläge sein.

 

Die Formulierung im Sozialgesetzbuch V klingt eigentlich recht eindeutig. Darin heißt es, der Erstattungsbetrag sei ein Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers. Auch in der entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen Herstellern und Krankenkassen steht, der Apothekenverkaufspreis berechne sich auf Grundlage des Herstellerabgabepreises – und das unabhängig vom Erstattungsbetrag.

 

Politisches Verwirrspiel

 

Der GKV-Spitzenverband ignoriere den Wortlaut der Verträge, die er selbst unterschrieben habe, so die Verbände der Apotheker, Großhändler und Hersteller. Sie erkennen in den aktuell erhobenen Vorwürfen der Kassen ein »politisches Verwirrspiel«. Das eigentliche Ziel des GKV-Spitzenverbandes sei es, das AMNOG nachträglich zu ihren Gunsten zu ändern. Dafür suche er nun offenbar einen Grund. /

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