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Apothekenabschlag

DAV klagt gegen Schiedsspruch

13.12.2011  17:40 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Schiedsstelle hatte im September den Apothekenabschlag für 2010 auf 1,75 Euro festgelegt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist damit nicht zufrieden – auch weil der Entscheid an Nebenbedingungen geknüpft ist.

Schon unmittelbar nach dem Schiedsspruch hatte sich der DAV-Vorsitzende Fritz Becker enttäuscht über die Entscheidung gezeigt. Lohnsteigerungen der Angestellten, Inflation, erhöhter Aufwand, etwa bei der Umsetzung der Rabattverträge, seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dies hätte nach Überzeugung des Verbandes zu einer Absenkung des Abschlages gegenüber 2009 führen müssen. Der DAV war deshalb auch mit der Forderung nach einer weitergehenden Absenkung des Kassenabschlages in die Verhandlung mit dem GKV-Spitzenverband gegangen.

Am Ende folgte die Schiedsstelle dem DAV nicht. Sie ließ den Abschlag unverändert auf der Höhe von 1,75 Euro, obwohl die Kosten in den Apotheken im Vergleich zu 2009 deutlich gestiegen waren. Neben der Höhe ärgert den DAV noch ein zweiter Sachverhalt: Die Ent­scheidung für 2010 steht unter dem Vorbehalt, dass der immer noch nicht rechtskräftige Abschlag von 1,75 Euro für das Jahr 2009 auch höchstrichterlich bestätigt wird. Ansonsten gilt auch die Festlegung für 2010 nach der Entscheidung der Schiedsstelle nicht. Beide Abschläge müssten dann neu verhandelt werden.

 

Der DAV will diese Entscheidung nicht hinneh­men. In der vergangenen Woche entschied sich der Verband dafür, gegen die Schiedsstellenent­schei­dung zu klagen. Die dürfte von der großen Mehrheit der Apotheker geteilt werden – auch wenn dadurch die endgültige Entscheidung weiter offen bleibt.

 

Verhandlungen ab 2013

 

Für 2011 und 2012 wird es keine Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag geben. Mit dem AMNOG wurde er für zwei Jahre auf 2,05 Euro festgelegt. Für das Jahr 2013 stehen dann wieder neue Verhandlungen an. / 

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