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Fremdbesitzverbot

Die Spannung steigt

09.12.2008  16:01 Uhr

Fremdbesitzverbot

<typohead type="3">Die Spannung steigt

Von Daniel Rücker

 

Sein Urteil wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst in einem halben Jahr verkünden. In welche Richtung es gehen könnte, lässt sich wahrscheinlich schon am kommenden Dienstag absehen.

 

Die mündliche Verhandlung über das Fremdbesitzverbot am 3. September in Luxemburg war für Beteiligten und Besucher wenig informativ. Es wurden hauptsächlich altbekannte Positionen bekräftigt. Mit den höchsten Informationswert hatte deshalb die Ankündigung des Generalanwaltes am EuGH, Yves Bot, er werde seinen Schlussantrag am 16. Dezember veröffentlichen. Das Ergebnis erfahren Sie hier in unserer Online-Ausgabe.

 

Nach der Statistik lässt dieses Plädoyer deutliche Rückschlüsse auf das Urteil zu. Zwar sind die 13 mit dem Verfahren betrauten Richter unter der Leitung von Vassilios Skouris nicht an die Ausführungen des Generalanwaltes gebunden. In rund 80 Prozent der Fälle folgen sie aber seiner Einschätzung. In einem, den deutschen Apothekern gut bekannten Verfahren, dem Rechtsstreit Deutscher Apothekerverband gegen DocMorris taten sie es allerdings nicht. Die Generalanwältin Christine Stix-Hackl hatte in ihrem Schlussantrag die völlige Freigabe des Versandhandels gefordert. Das Gericht hielt dagegen das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln für EU-konform.

 

Eine Prognose über die Tendenz von Bots Schlussantrag ist kaum möglich, auch wenn zurzeit wieder zahlreiche Propheten unterwegs sind, die genau wissen, dass eine völlige Freigabe des Fremdbesitzes das einzig denkbare Urteil ist. Seriöse Experten halten die Entscheidung dagegen für weitgehend offen, wobei viele mit einer differenzierten Entscheidung rechnen.

 

Tatsächlich war eine der wenigen neuen Erkenntnisse der Verhandlung gewesen, dass die meisten großen europäischen Länder Apothekenketten mehr als skeptisch sehen. Das gilt manchen Juristen als Indiz dafür, dass eine komplette Deregulierung unwahrscheinlich ist, zumal mit Frankreich ein Land zu den Fremdbesitzgegnern gehört, dem nicht unerhebliches Gewicht bei der europäischen Rechtsprechung nachgesagt wird. Offen ist, ob die Folgen der Finanzkrise und das angebliche Ende des Neoliberalismus die Position des Generalanwaltes und der Richter beeinflussen können. Tatsächlich haben die vergangenen Monate gezeigt, dass es um die regulierenden Kräfte des Wettbewerbes doch nicht zum Besten bestellt ist.

 

Bis zur endgültigen Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Experten rechnen nicht mit einem Urteil der Luxemburger Richter vor Sommer 2009.

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