Pharmazeutische Zeitung online
Notdienstpauschale

Auszahlung vor Weihnachten

03.12.2013  19:05 Uhr

Von Stephanie Schersch / Für jeden im August und September geleisteten Notdienst werden die Apotheker voraussichtlich rund 200 Euro erhalten. Die exakte Höhe der Pauschale erfahren sie spätestens am Wochenende vor Weihnachten. Bis dahin sollen die Auszahlungsbescheide des Nacht- und Notdienstfonds in den Apotheken eintreffen.

Im Anschluss wird das Geld entweder direkt auf die Konten der einzelnen Apotheken überwiesen oder über die Rechenzentren an die Apotheken weitergegeben. Die Ausschüttung der Notdienstpauschale ist eine Premiere. Zur Finanzierung der neuen Vergütungsform müssen Apotheker 16 Cent für jede abgegebene Rx-Packung in den Notdienstfonds einzahlen. Wie viele Präparate die Apotheken auf Kassenrezept abgeben haben, ermitteln die Rechenzentren automatisch.

 

Anders sieht es bei Arzneimitteln aus, die an Selbstzahler und privat versicherte Patienten herausgegeben wurden. Die Anzahl dieser Medikamente müssen die Apotheker per Selbsterklärung melden. Der Geschäftsführer des Notdienstfonds, Rainer Gurski, ist insgesamt zufrieden mit den Abläufen rund um die erste Auszahlung. Allerdings hätten rund 800 Apotheken keine Selbsterklärung abgegeben. Für sie muss die Anzahl der entsprechenden Packungen nun geschätzt werden.

 

Bevor die Pauschale an die Apotheker ausgezahlt werden kann, muss zunächst Geld in den Fonds einfließen. Vergangene Woche sind die sogenannten Verpflichtungsbescheide an die Apotheker herausgegangen. Darin steht, wie viel Geld die jeweilige Apotheke an den Fonds abführen muss – berechnet auf Basis der abgegebenen Rx-Packungen. Bis zum 12. Dezember hätten die Apotheker Zeit, das Geld zu überweisen, so Gurski.

 

Unterstützung für Kammern

 

Offen ist noch, welche Apothekerkammern Mittel aus dem Fonds beanspruchen werden. Sie müssen regelmäßig Daten über die geleisteten Notdienste an den Fonds melden und können sich den eigenen Programmieraufwand mit bis zu 8000 Euro entschädigen lassen. Nicht jede Kammer will dieses Angebot allerdings in Anspruch nehmen. So hat etwa Westfalen-Lippe bereits angekündigt, auf das Geld zu verzichten. »Wir vertreten die klare Auffassung, dass die Verwaltungskosten des Fonds so gering wie möglich gehalten werden müssen, damit der pauschale Zuschuss für jeden geleisteten Notdienst so hoch wie möglich ausfallen kann«, sagte Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. /

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