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Zuschuss zur privaten Pflegevorsorge kommt im Januar

04.12.2012  18:16 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der staatliche Zuschuss zur privaten Pflege­vorsorge kann wie geplant Anfang 2013 an den Start gehen. Das Bundeskabinett stimmte vergangene Woche einer von Bundes­gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Verordnung zu, die das Verfahren regelt, nach dem die staatliche Förderung künftig gewährt werden soll.

Mit der bereits verabschiedeten Pflegereform erhalten Bürger künftig eine Zulage von 60 Euro im Jahr, wenn sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen und dabei mindestens 10 Euro im Monat selbst zahlen. Die Versicherungen dürfen niemanden aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind verboten.

 

Bei der Rentenversicherung Bund soll es eine zentrale Stelle geben, die den auch als »Pflege-Bahr« bezeichneten Zuschuss auszahlt. Darüber hinaus sollen die Versicherungsunternehmen automatisch die Zulage für ihre Versicherten beantragen, wenn diese einen förderfähigen Vertrag zur Pflegevorsorge abschließen. Die vom Kabinett beschlossene Verordnung soll am 4. Januar 2013 in Kraft treten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden zu Jahresbeginn erste Versicherungen entsprechende Vorsorgeverträge anbieten.

 

Der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte lobte die Einführung der Zulage als historische Weichenstellung. »Die staatliche Förderung wird die Menschen stärker für das Pflegerisiko sensibilisieren und die Bereitschaft zur privaten Pflegevorsorge erhöhen.« SPD-Pflegeexpertin Hilde Mattheis glaubt hingegen nicht daran, dass viele Menschen den Zuschuss in Anspruch nehmen werden. »Der Gewinn aus der Versicherung ist so gering, dass er kaum der Rede wert ist.« /

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