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Versorgungsstrukturgesetz

Ein gesundheitspolitischer Pflock?

06.12.2011  15:21 Uhr

Von Werner Kurzlechner, Berlin / Die Kontroversen um das Versorgungsstrukturgesetz klingen wesentlich moderater als jene, die vor einem Jahr das AMNOG auslöste. Befriedet sind die Fronten gleichwohl nicht. Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Privatversicherer haben sich jedenfalls gegenseitig einiges vorzuwerfen.

Die Koalition hat vergangene Woche einen weiteren gesundheitspolitischen Pflock eingeschlagen, damit aber längst nicht alle Sümpfe trockengelegt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) stellte am Abend nach der Verabschiedung des Versorgungsstrukturgesetzes in einer Diskussionsrunde der Deutschen Bank noch einmal klar, dass das Gesetz zwar »das Boot in die richtige Richtung steuere«. Am Ziel sei man damit aber längst noch nicht, schon im kommenden Jahr werde mit einem Patientenrechtegesetz ein weiteres Vorhaben umgesetzt.

Dass an jenem Abend im Atrium des Kreditinstituts durchaus kontrovers diskutiert wurde, lag nun nicht unbedingt am aktuellen Gesetz. Eher zahm klang die Kritik von Harald Terpe, gesundheits­politischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Der bemängelte, dass die Probleme in den Krankenhäusern nicht angepackt und die nichtärztlichen Heilberufe nicht mehr gestärkt worden seien. Terpe benützte auch das Bild des Pflocks: Pro Legislaturperiode könne erfahrungsgemäß nur einer eingeschla­gen werden. Dafür erscheine ihm das Gesetz dürftig.

 

In Wirklichkeit zeigt sich vielmehr eine politisch wohl kalkulierte Abfolge an Gesundheitsgesetzen: Erst das GKV-Finanzierungsgesetz zum Stopfen der schlimmsten Löcher, dann das heiß diskutierte AMNOG mit seinen bitteren Pillen für Apotheker, aber auch die Pharmaindustrie. Jetzt ein in seiner Intention kaum kritisierbares Werk, dem im Jahr vor der Bundestagswahl noch die Stärkung der Patientenrechte folgen soll. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, kommentierte das Versorgungsstrukturgesetz wohlwollend und süffisant: »Ein Ärztebe­glückungsgesetz ist es nicht, aber es trifft bemerkenswerterweise nicht auf erbitterten Widerstand der Ärzte.«

 

Bahr musste sich entsprechend gegen den Vorwurf wehren, ein »Ärzteversorgungsgesetz« ausgearbeitet zu haben. »Ich halte nichts davon, die Interessen von Ärzten und Patienten gegeneinander auszuspielen«, bemerkte der Minister. Maßnahmen wie die Aufhebung der Residenzpflicht und der Verzicht auf Abstaffelung der Honorare machten die ärztliche Tätigkeit auf dem Land attraktiver und dienten damit einer wohnortnahen Versorgung der Patienten.

 

Im Namen der Krankenkassen zeigte Ingo Kailuweit, Chef der KKH-Allianz, wenig Begeisterung für die neue Freiheit, beispielweise Psychotherapie oder künstliche Befruchtung als freiwilllige Satzungsleistungen anzubieten. »Ich hoffe, dass die Kassen damit behutsam umgehen«, sagte Kailuweit. Den Minister überraschte diese Zurückhaltung nicht. »Das würde ja Wettbewerb bedeuten«, so Bahr. »Aber wer Wettbewerb will, muss Unterschiede akzeptieren.«

 

Kerniger war der vom Gesetz losgelöste Schlagabtausch der Diskutanten. Montgomery warf den privaten Versicherern vor, immer mehr Schutz vonseiten des Staates für sich zu reklamieren – beispielsweise durch die Übernahme der nach AMNOG vereinbarten GKV-Erstattungspreise. »Warum wird die PKV immer mehr zur GKV?«, fragte der Ärztekammerpräsident. »Damit sägt sie sich denn Ast ab, auf dem sie sitzt.« Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, schob den Vorwurf weiter in Richtung der Kassen: »Die GKV stellt deutlich mehr als das Notwendige bereit, ohne sich an lebenslange Verträge zu binden, Steuern zu zahlen und Eigenkapital zu bilden.«

 

Scharf kritisierte Leienbach zudem private Ausgründungen durch öffentliche Krankenhäuser, in denen bei Privatpatienten ohne zusätzliche Leistung zum Teil doppelte Kosten berechnet würden. »Das ist ein spezieller Weg, der nicht überall Beifall findet«, antwortete Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er erwarte aber gerade von der PKV, nicht über Marktmechanismen zu lamentieren. »Immer hinter dem Gesetzgeber herzudackeln, ist der Situation nicht angemessen«, so Kösters. / 

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