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Europäisches Arzneibuch

6. Ausgabe erschienen

Datum 02.12.2008  14:31 Uhr

Europäisches Arzneibuch

<typohead type="3">6. Ausgabe erschienen

Von Karsten Albert, Kronberg

 

Am 1. November 2008 ist die deutsche Fassung des Europäischen Arzneibuches, 6. Ausgabe, in Kraft getreten. Die Pharmakopöe enthält 27 neue Monographien für Stoffe, Teedrogen und Zubereitungen sowie zahlreiche geänderte allgemeine und spezielle Vorschriften.

 

Das Europäische Arzneibuch, 6. Ausgabe, (Ph. Eur. 6.0) ist die deutsche Übersetzung des »European Pharmacopoeia 6.0«, die am 1. Januar 2008 erschienen ist (1). Die Bundesrepublik Deutschland ist vertraglich verpflichtet, von der Europäischen Arzneibuch-Kommission beschlossene Texte entsprechend § 55 Abs. 2 Arzneimittelgesetz in geltende Normen zu überführen.

 

Die Neuausgabe der Ph.Eur. 6.0 besteht aus dem dreibändigen Grundwerk und dem als Broschüre getrennt beiliegenden Gesamtregister. Das neue Arzneibuch ist damit deutlich einfacher zu benutzen als die zehn Bände der bis vor Kurzem verbindlichen 5. Auflage.

 

Allgemeine Monographien sehr wichtig

 

Bei der Revision des Europäischen Arzneibuches wurden unter Berücksichtigung der Allgemeinen Monographien einige systematische Änderungen vorgenommen, die sich auf zahlreiche einzelne Monographien auswirken. Im Text zeigen vertikale Linien am Rand inhaltliche Korrekturen an, horizontale Linien markieren dagegen Abschnitte, die entfallen sind. Wichtige systematische Änderungen sind zum Beispiel (2):

 

Die Einführung der CAS-Nummern (Registriernummern des Chemical Abstracts Service).

Die Erhöhung der Präzision der Grenzwerte bei Bestimmungen mithilfe der Atomabsorptions- und Atomemissionsspektrometrie.

Bei der Prüfung »Glühverlust« wurde ein Temperaturbereich eingeführt. Beim »Trocknungsverlust« wurde die bisher übliche Temperaturangabe »bei 100 bis 105 °C« durch »bei 105 °C« ersetzt, da die allgemeine Methode das Trocknen bei ± 2 °C vorschreibt.

In den Einzelmonographien wird nicht mehr angegeben, ob eine Substanz frei ist von Pyrogenen und Bakterien-Endotoxinen oder steril ist. Die allgemeine Vorschrift »Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung« regelt die Beschriftung der Ausgangsstoffe bereits umfassend. Das Gleiche gilt für die qualitative und quantitative Deklaration von Wirk- oder Hilfsstoffen, wenn ein weiterer Stoff zugesetzt wird, zum Beispiel ein Antioxidans.

Bei Berechnungen des Gehalts, der spezifischen Drehung und der spezifischen Absorption wurde der Hinweis auf die Berücksichtigung des Gehalts an Lösungsmitteln gestrichen, da diese Information schon in der übergeordneten Monographie »Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung« enthalten ist.

In Monographien zu pflanzlichen Drogen ist die Prüfung auf »Fremde Bestandteile (2.8.2)« entfallen, wenn der übliche Grenzwert 2 Prozent (m/m) beträgt. Diese Qualitätsanforderung wird schon in der allgemeinen Monographie »Pflanzliche Drogen« gestellt. Mit der gleichen Begründung wird in den Einzelmonographien nicht mehr vorgeschrieben, dass Drogen unter Lichtschutz zu lagern sind.

 

Die Beispiele zeigen die weitreichende Bedeutung der Allgemeinen Monographien. Ihr Anwendungsbereich wurde im Arzneibuch erweitert und erstreckt sich sogar, soweit nicht anders angegeben, auf Produkte, die nicht in Einzelmonographien beschrieben sind. Eine Substanz unterliegt damit sowohl den einschlägigen Allgemeinen Monographien als auch der speziellen Prüfvorschrift. Angesichts des Umfangs der Ph.Eur. 6.0 von 4415 Seiten und der vielfältigen Querbeziehungen der Vorschriften untereinander ist es für den Anwender nicht selten eine echte Herausforderung, die erforderliche Qualität zu definieren.

 

Folgendes Beispiel soll die Anwendung der Einzel-, Rahmen- und Allgemeinen Monographien verdeutlichen. Eine umfassende Information über die Qualitätsanforderungen an Kamillenblüten und daraus hergestellter Zubereitungen ist in der Ph.Eur. 6.0 unter anderem in folgenden Kapiteln zu finden: Einzelmonographie »Kamillenblüten«; Allgemeine Monographien »Pflanzliche Drogen«, »Zubereitungen aus pflanzlichen Drogen«, »Pflanzliche Drogen zur Teebereitung« und »Extrakte«; Allgemeine Vorschriften der Pharmakognosie mit einschlägigen Vorschriften zur Bestimmung des ätherischen Öles, der Pestizid-Rückstände und so weiter.

 

Außerdem wurden für die Neuausgabe zahlreiche Monographien ohne Änderung des Inhalts redaktionell bearbeitet. Solche Änderungen sind nicht durch einen Strich am Textrand gekennzeichnet.

 

Neue Monographien

 

Die Ph.Eur. 6.0 enthält 24 neue Monographien für Ausgangsstoffe, darunter auch einige apothekenrelevante Prüfvorschriften (siehe Kasten).

 

Die europäische Vorschrift für Macrogol-40-sorbitolheptaoleat ersetzt die entsprechende Monographie des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC).

 

Revidierte Monographien

 

Zahlreiche schon bestehende Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs werden mit dem Erscheinen der 6. Ausgabe aktualisiert (3). Änderungen haben sich unter anderem in folgenden Rahmenmonographien und Prüfvorschriften einiger Ausgangsstoffe ergeben, die für die Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke wichtig sind:

 

Zubereitungen zur Anwendung am Auge: Die »Prüfung auf entnehmbare Masse oder entnehmbares Volumen« wurde gestrichen. Stattdessen wurde eine Regelung in den Abschnitt »Herstellung« aufgenommen, die es erlaubt, den entsprechenden Nachweis zum Beispiel auch durch In-Prozess-Kontrollen während der Produktion zu führen.

 

Unkonservierte Augentropfen müssen jetzt in Behältnissen in Verkehr gebracht werden, die nach Anbruch eine mikrobielle Verunreinigung des Inhalts ausschließen.

 

Zubereitungen zur rektalen Anwendung, Zubereitungen zur vaginalen Anwendung: Die »Prüfung auf Gleichförmigkeit einzeldosierter Arzneiformen« gilt jetzt nicht nur für feste Rektalia und Vaginalia, sondern auch für flüssige und halbfeste Zubereitungen in Einzeldosisbehältnissen. Die »Prüfung auf Bruchfestigkeit von Suppositorien und Vaginalzäpfchen« ist entfallen.

 

Boldoblätter, Eucalyptusblätter, Ringelblumenblüten, Spitzwegerichblätter: Die mikroskopische Prüfung auf Identität wird durch Aufnahme von Abbildungen wichtiger anatomischer Merkmale erleichtert.

 

Dostenkraut: Der Mindestgehalt an Carvacrol und Thymol wurde den Marktgegebenheiten angepasst und wird nicht mehr auf die Droge, sondern auf das ätherische Öl bezogen.

 

Lidocainhydrochlorid: Die zur Durchführung in Apotheken vorgesehene 2. Identifikationsreihe wurde vereinfacht. Mit der hochdruckflüssigkeitschromatographischen Prüfung auf verwandte Substanzen ist jetzt auch der Nachweis der Verunreinigung 2,6-Dimethylanilin möglich.

 

Metamizol-Natrium: Der obere Grenzwert des Gehalts wurde auf 101,0 Prozent erhöht.

 

Riboflavin: Im Abschnitt »Definition« wird ausgeführt, dass der Wirkstoff durch Fermentation gewonnen wird und somit die allgemeinen Grenzwerte für Verunreinigungen der Monographie »Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung« nicht zutreffen. Die vorherige Dünnschichtchromatographie auf Lumiflavin wurde durch die Hochdruckflüssigkeitschromatographie auf »Verwandte Substanzen« ersetzt.

Neue Monographien

Mikrokristalline Cellulose und Carmellose-Natrium   

Dacarbazin   

Dextranomer

Dorzolamidhydrochlorid

Färberdistelblüten    

Felbinac

Fexofenadinhydrochlorid   

Flavoxathydrochlorid

Fluorescein     

Glycerolmonocaprylat

Glycerolmonocaprylocaprat

Indinavirsulfat             

Lansoprazol

Macrogol-40-sorbitolheptaoleat

Wasserfreies Magnesiumcitrat

Methylergometrinmaleat

Moxidectin für Tiere

Norgestimat

Notoginsengwurzel

Ritonavir

Ropivacainhydrochlorid-Monohydrat

Schlangenwiesenknöterichwurzelstock

Teufelskrallenwurzeltrockenextrakt

Vinpocetin

Literatur

<typolist type="1">

European Pharmacopoeia, 6th Edition, Council of Europe, Strasbourg, France, 2007.

Europäisches Arzneibuch, 6. Ausgabe, Grundwerk, Band 1 bis 3, Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart, Govi-Verlag ­ Pharmazeutischer Verlag Eschborn, 2008.

N. N., Comments concerning some revised/corrected texts published in the 6th edition, Pharmeuropa, 19 (2007), 410 ­ 417.

 

Anschrift des Verfassers:

Dr. Karsten Albert

Höhenstraße 25

61476 Kronberg im Taunus

albert.kronberg(at)t-online.de

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