Viele Änderungen bereits ab 2006 |
05.12.2005 11:45 Uhr |
Viele Änderungen bereits ab 2006
von Klaus-Martin Prang, Hannover
Die große Koalition hat umfangreiche Steuerpläne. Erste Gesetzesentwürfe, die jetzt vorliegen, geben mehr Klarheit für 2006.
Abfindungen
Bislang wurde für Abfindungen, die für eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt wurden, ein Freibetrag zwischen 7200 Euro und 11.000 Euro gewährt. Diesen Freibetrag wird es ab 2006 nicht mehr geben. Aber: Zahlungen in 2006, die auf Grund von Abfindungsverträgen beziehungsweise Gerichtsentscheidungen, die vor dem 1. Januar 2006 geschlossen oder getroffen wurden, erfolgen, bleiben weiterhin steuerfrei.
Eigenheimzulage
Wer noch in diesem Jahr mit dem Bau einer Immobilie beginnt oder einen notariellen Kaufvertrag abschließt, kann noch die über acht Jahre laufende Eigenheimzulage erhalten, wenn er die vorgesehenen Einkunftsgrenzen nicht überschreitet. Als Baubeginn gilt bei Objekten mit Baugenehmigung der Zeitpunkt der Antragstellung, bei baugenehmigungsfreien Objekten der Zeitpunkt der Einreichung einer Bauanzeige. Wer ohnehin an den Erwerb oder die Herstellung einer Immobilie denkt, kann so noch die staatliche Förderung, die bis zu 10.000 Euro betragen kann, mitnehmen.
Heirat/Geburt
Heirats- und Geburtsbeihilfen bis zu 315 Euro konnten bislang steuerfrei gezahlt werden. Für Zahlungen ab dem 1. Januar 2006 fällt diese Steuerbefreiung weg.
Immobilien
Die Möglichkeit, Mietwohngebäude mit einem höheren degressiven, gestaffelten Abschreibungssatz abzuschreiben, entfällt. Bei Gebäuden, die auf Grund eines nach dem 1. Januar 2006 gestellten Bauantrages hergestellt oder die auf Grund eines nach dem 1. Januar 2006 rechtswirksam abgeschlossen Vertrags angeschafft werden, ist nur noch eine Abschreibung von gleichbleibend 2 Prozent jährlich möglich.
Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können bis einschließlich 2005 in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. Dies bleibt auch im Wesentlichen erhalten, jedenfalls dann, wenn die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind (Finanz- und Lohnbuchhaltung, Bilanz, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung). Dies gilt auch, wenn die Beratungskosten auf eine andere Einkunftsart entfallen (zum Beispiel Vermietung und Verpachtung). Auch die Honorare für die Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen können weiterhin abgezogen werden. Da es hier jedoch ohnehin Pauschbeträge für die Werbungskosten gibt, bleiben die Honorare ohne Auswirkung, wenn die Pauschbeträge nicht überschritten werden.
Nicht mehr abzugsfähig...
...sind aber ab 1. Januar 2006 private Steuerberatungskosten, zum Beispiel die Honorare für den so genannten Mantelbogen der Einkommensteuererklärung einschließlich der Anlage »Kinder«. Honorare, die noch bis zum 31. Dezember 2005 gezahlt werden, können aber noch in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden. Um den steuermindernden Abzug noch in diesem Jahr sicherzustellen, sollten Sie sich für bereits erbrachte private Steuerberatungsleistungen eine gesonderte Rechnung von Ihrem Steuerberater erstellen lassen. Es sollte sogar an eine Vorschusszahlung gedacht werden.
Verlustbeteiligungen
Ein Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht die Abschaffung der so genannten Steuerstundungsmodelle vor. Hiervon betroffen sind Fondsbeteiligungen, die ihren Anlegern in der Anfangsphase hohe steuerliche Verluste zuweisen, die sich mit anderen positiven Einkünften verrechnen lassen und somit eine Steuerstundung herbeiführen (Medien-, Schiffs- Windkraft- und ähnliche Fonds). Zukünftig sollen die Verluste nur noch mit Einkünften aus derselben Einkunftsquelle ver-rechnet werden können. Die Neuregelung gilt für alle Steuerstundungsmodelle, denen der Anleger nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder deren Außenvertrieb nach diesem Datum begonnen hat.
Folgende Punkte wurden noch nicht in Form eines Gesetzesentwurfs gebracht, aber ergeben sich aus einer Liste des Bundesfinanzministeriums:
Negative Auswirkungen
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigungen für gewerblich geprägte Vermögensverwaltungsgesellschaften sollen entfallen (Stichwort: GmbH & Co. KG).
Private Kfz: Die 1-Prozent-Regelung zur Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung soll auf betriebliche Fahrzeuge beschränkt werden, die zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Dies wäre besonders in den Fällen negativ, in denen der Unternehmer mit der 1-Prozent-Regelung »bisher gut fährt«, weil die private Nutzung des Fahrzeugs stark überwiegt.
Positive Auswirkungen
Erweiterung der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ab 1. Januar 2006.
Anhebung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von 20 auf 30 Prozent (begrenzt auf die Jahre 2006 und 2007).
Anschrift des Verfassers:
Dipl.-Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Straße 271
30519 Hannover